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142. Decret
wegen Concessionirung der Görlitz-Zittauer Eisenbahn;
vom 13. August 1872.
Wan, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
24. 2c. 206c.
thun hiermit kund, daß Wir, auf Grund der in der ständischen Schrift vom 23. Februar
1870 erklärten Ermächtigung, der Berlin-Görlitzer Eisenbahngesellschaft zum Baue und
Betriebe einer Eisenbahn, welche von Görlitz ausgehen, unter Anschluß an den dortigen
Bahnhof über Nickers, Ostritz und Hirschfelde geführt und bei Zittau mit dem daselbst
vorhandenen Bahnhofe in Schienenverbindung gebracht werden soll, insoweit dieselbe
auf Königlich Sächsisches Landesgebiet zu liegen kommt, die erforderliche Concession
unter den aus der Anfuge unter O ersichtlichen Bedingungen ertheilt haben.
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den 2
es angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde, und haben zu Dessen Urkund gegen-
wärtiges
Concessionsdeeret
unter Höchsteigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel
beisetzen lassen.
Dresden, am 13. August 1872.
Johann.
S Richard Freiherr von Friesen.
„OHerrmann von Nostitz-Wallwitz.
Concessionsbedingungen
für die Görlitz-Zittauer Eisenbahn.
. B9 I. Der Berlin-Görlitzer Eisenbahngesellschaft wird zum Baue und Betriebe
einer Eisenbahn, welche von Görlitz ausgehen, unter Anschluß an den dortigen Bahnhof
über Nickers, Ostritz und Hirschfelde geführt und bei Zittau mit dem daselbst vor—
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