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Gemeinheitstheilungen gebraucht werdenden Feldmesser vom 21. Januar 1833 in Ver—
bindung mit der Verordnung zu Ausführung des Münzgesetzes vom 21. Juli 1840 in
Ablösungs- und Zusammenlegungssachen 2c. vom 10. September 1840 (vergl. auch die
Anmerkung zu § 6 der Verordnung, die allgemeine Verpflichtung geprüfter Feldmesser
und anderer Techniker betreffend, vom 19. Januar 1852) enthalten sind.
178. Bekanntmachung,
die Aue-Jägersgrüner Staatseisenbahn betreffend;
vom 31. December 1872.
Nachdem zu Folge der dem Allerhöchsten Decrete wegen Concessionirung der Chemnitz-
Aue-Adorfer Eisenbahn-Gesellschaft vom 7. dieses Monats unter O beigefügten Con-
cessionsbedingungen (Seite 591 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1872)
die genannte Gesellschaft den im Gange befindlichen Bau der Strecke Aue-Jägersgrün
von der Staatseisenbahnbau-Verwaltung am heutigen Tage übernommen hat, so ist
dadurch der laut Bekanntmachung vom 12. December 1871 (Seite 282 des Gesetz= und
Verordnungsblattes vom Jahre 1871) dem Directionsrathe Robert Theodor Opelt für
den Bau der Aue-Jägersgrüner Staatseisenbahn ertheilte Auftrag zur Erledigung gelangt.
Dresden, am 31. December 1872.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Heydenreich.
/ 179. Verordnung,
die Erpropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs zu Zwickau
betreffend;
vom 31. December 1872.
Behufs Erwerbung des zu Herstellung eines dritten Gleises (Einfahrt- und Wechsel—
gleises) an dem Bahnhofe zu Zwickau erforderlichen Areals wird mit Allerhöchster
Genehmigung von dem Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die
Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend,
vom 21. Juli 1855 (Seite 120 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1855)
andurch verordnet, wie folgt:
1872. 90