Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1872. (38)

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Gemeinheitstheilungen gebraucht werdenden Feldmesser vom 21. Januar 1833 in Ver— 
bindung mit der Verordnung zu Ausführung des Münzgesetzes vom 21. Juli 1840 in 
Ablösungs- und Zusammenlegungssachen 2c. vom 10. September 1840 (vergl. auch die 
Anmerkung zu § 6 der Verordnung, die allgemeine Verpflichtung geprüfter Feldmesser 
und anderer Techniker betreffend, vom 19. Januar 1852) enthalten sind. 
  
178. Bekanntmachung, 
die Aue-Jägersgrüner Staatseisenbahn betreffend; 
vom 31. December 1872. 
Nachdem zu Folge der dem Allerhöchsten Decrete wegen Concessionirung der Chemnitz- 
Aue-Adorfer Eisenbahn-Gesellschaft vom 7. dieses Monats unter O beigefügten Con- 
cessionsbedingungen (Seite 591 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1872) 
die genannte Gesellschaft den im Gange befindlichen Bau der Strecke Aue-Jägersgrün 
von der Staatseisenbahnbau-Verwaltung am heutigen Tage übernommen hat, so ist 
dadurch der laut Bekanntmachung vom 12. December 1871 (Seite 282 des Gesetz= und 
Verordnungsblattes vom Jahre 1871) dem Directionsrathe Robert Theodor Opelt für 
den Bau der Aue-Jägersgrüner Staatseisenbahn ertheilte Auftrag zur Erledigung gelangt. 
Dresden, am 31. December 1872. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Heydenreich. 
/ 179. Verordnung, 
die Erpropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs zu Zwickau 
betreffend; 
vom 31. December 1872. 
Behufs Erwerbung des zu Herstellung eines dritten Gleises (Einfahrt- und Wechsel— 
gleises) an dem Bahnhofe zu Zwickau erforderlichen Areals wird mit Allerhöchster 
Genehmigung von dem Ministerium des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die 
Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, 
vom 21. Juli 1855 (Seite 120 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1855) 
andurch verordnet, wie folgt: 
1872. 90
	        
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