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von 1 Zoll 3 Linien in mattem Golde gestickt.
Das Kleid ist mit einer Reihe gelbmetallener,
mit dem gekrönren Läwen bezeichneter
Knöpfe versehen, deren auch drei an jeder
Tasche sind.
Die Weste und Beinkleider #nd von weissem
Tuche mit gleichen Kuspfen. Das goldene
Degengehänge mit Bouillons trägt Unsern
Namenozug in Silber und blauer Seide
gestickt.
Der Hut hat eine goldene Schlinge und
goldene Ouasten mit Bouillons, dann die
Kokarde nach der Vorschrift.
Der Frack von dunkelblauem Tuche mit
sleichem Unterfurter und Aermel-Aufschlägen.
Der kiegende Kragen von schwarzem Sammt
hat die nämliche Srickerei wie die Gala-Unisorme.
Die Knöpfe bleiben ebenfalls dieselben.
Die Unterkleider nach Willkühr.
a) Die Stadtrichter der zweiten
Klasse tragen eben dieselbe Unisorme
und Frack, wie die vorige Klasse, jedoch
ohne Stickerei auf den Taschenklappen der
Gala-Uniforme.
3) Die S.adericheer der dritten
Klasse wagen gleiche Uniferme wie die der
zweiren, jedoch mic dem Unterschiede, daß die
Sickerri auf Kragen und Aermel-Aufschlägen
in der unter dem 0. Februar 180). vorgeschriebenen
Breite von # Zoll 1 binie angewender
wird.
4) Die Assessoren der Sradtgerichre
Aaler 3 Klassen tragen gleiche Unisorme und
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Frack wie die vorigen, sic unterscheiden sich
jedech von denselben darin, daß sie die Stickerei
auf Kragen und Aufschlägen nach der vorhin
für die Sradtgeriches-Räthe vorgeschriebenen
Breite von 0 Linien tragen, und daß die
Degengehänge und Hmquasten ohne Bouillons
sind.
§) Die Protokollisten, Erpebitoren
und Registratoren tragen zur Uniforme
ein Kleid von dunkelblauem Tuche
mit gleichem Unterfutter, dann Kragen und
Aufschlägen von schwarzem Samme, welche
mit einer einfachen in mattem Golde gestickten,
4 Linien breiten Lifiere eingefaßt sind.
Die Knspfe und Unterkleider wie bei den
übrigen Klassen.
Das Degengehänge von gelber Seide, an
den Quasten mit Goldfäden eingemischt, und
mit Unserem Ramenszuge versehen, eben so
die Hut-Kordons.
6) Die Schreiber unterscheiden sich von der
vorigen Klasse dadurch, daß der Kragen anstatt
der Suckerei mi# einer 4 Linien breiten
einfachen goldenen Galone eingefaßt ist, die
Aufschláge aber ohne Einfassung sind. Auch
trägt diese Klasse kein eingemischtes Gold an
den gelbseidenen Degengehängen und Hutquasten.
7) Die Praktikanten und Diurnisten
rtragen keine Uniforme.
Die Vorstände der Stadegerichte haben darüber
zu wachen, daß diese Uniforms-Bestimmungen
allenthalben genau befolgt werden, und
sich kein Individuum erlaube, eigenmächtige