Contents : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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von  1  Zoll  3  Linien  in  mattem  Golde  gestickt.


Das  Kleid  ist  mit  einer  Reihe  gelbmetallener,
  mit  dem  gekrönren  Läwen  bezeichneter
Knöpfe  versehen,  deren  auch  drei  an  jeder
Tasche  sind.

Die  Weste  und  Beinkleider  #nd  von  weissem
  Tuche  mit  gleichen  Kuspfen.  Das  goldene
  Degengehänge  mit  Bouillons  trägt  Unsern
  Namenozug  in  Silber  und  blauer  Seide
gestickt.

Der  Hut  hat  eine  goldene  Schlinge  und
goldene  Ouasten  mit  Bouillons,  dann  die
Kokarde  nach  der  Vorschrift.

Der  Frack  von  dunkelblauem  Tuche  mit
sleichem  Unterfurter  und  Aermel-Aufschlägen.
Der  kiegende  Kragen  von  schwarzem  Sammt
hat  die  nämliche  Srickerei  wie  die  Gala-Unisorme.
  Die  Knöpfe  bleiben  ebenfalls  dieselben.
  Die  Unterkleider  nach  Willkühr.

a)  Die  Stadtrichter  der  zweiten
Klasse  tragen  eben  dieselbe  Unisorme
und  Frack,  wie  die  vorige  Klasse,  jedoch
ohne  Stickerei  auf  den  Taschenklappen  der

Gala-Uniforme.

3)  Die  S.adericheer  der  dritten
Klasse  wagen  gleiche  Uniferme  wie  die  der
zweiren,  jedoch  mic  dem  Unterschiede,  daß  die
Sickerri  auf  Kragen  und  Aermel-Aufschlägen
in  der  unter  dem  0.  Februar  180).  vorgeschriebenen
  Breite  von  #  Zoll  1  binie  angewender
wird.

4)  Die  Assessoren  der  Sradtgerichre
Aaler  3  Klassen  tragen  gleiche  Unisorme  und

 

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Frack  wie  die  vorigen,  sic  unterscheiden  sich
jedech  von  denselben  darin,  daß  sie  die  Stickerei
  auf  Kragen  und  Aufschlägen  nach  der  vorhin
  für  die  Sradtgeriches-Räthe  vorgeschriebenen
  Breite  von  0  Linien  tragen,  und  daß  die
Degengehänge  und  Hmquasten  ohne  Bouillons
  sind.

§)  Die  Protokollisten,  Erpebitoren
  und  Registratoren  tragen  zur  Uniforme
  ein  Kleid  von  dunkelblauem  Tuche
mit  gleichem  Unterfutter,  dann  Kragen  und
Aufschlägen  von  schwarzem  Samme,  welche
mit  einer  einfachen  in  mattem  Golde  gestickten,
  4  Linien  breiten  Lifiere  eingefaßt  sind.

Die  Knspfe  und  Unterkleider  wie  bei  den
übrigen  Klassen.

Das  Degengehänge  von  gelber  Seide,  an
den  Quasten  mit  Goldfäden  eingemischt,  und
mit  Unserem  Ramenszuge  versehen,  eben  so
die  Hut-Kordons.

6)  Die  Schreiber  unterscheiden  sich  von  der
vorigen  Klasse  dadurch,  daß  der  Kragen  anstatt
  der  Suckerei  mi#  einer  4  Linien  breiten
einfachen  goldenen  Galone  eingefaßt  ist,  die
Aufschláge  aber  ohne  Einfassung  sind.  Auch
trägt  diese  Klasse  kein  eingemischtes  Gold  an
den  gelbseidenen  Degengehängen  und  Hutquasten.


7)  Die  Praktikanten  und  Diurnisten
  rtragen  keine  Uniforme.

Die  Vorstände  der  Stadegerichte  haben  darüber
  zu  wachen,  daß  diese  Uniforms-Bestimmungen
  allenthalben  genau  befolgt  werden,  und
sich  kein  Individuum  erlaube,  eigenmächtige