Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Abändemugen  vorzunehmen,  oder  den  vorges
zeichneten  Grad  auf  irgend  eine  Art  zu  überschreiten.

München  den  23.  Dezenber  1808.
Maxr  Joseph.
Freiherr  von  Montgelas.

Auf  kmigkichen  allerhbchsten  Befehl
der  General=  Sekrek###
Baumiller.

Thaten,  das  Selbstbewußtseyn,  durch  obrigkeitlichen
  Beifall  und  selerliche  Belobungen  noch
in  etwas  erchöht  werden  kann,  hiemit  dem
Waterlande  öffentlich  bekanm  gemacht  wird.
Straubing  den  20.  Dezember  1808.
Königliches  General-Kommissariat
  des  Regen-Kreises.
Freiherr  von  Fraunderg.
von  Faber.

 

Bekanntmachungen.

(Den  Pfarrer  zu  Hofendorf,  Peter  Wandl,
und  den  Gesellpriester  Anton  Niedermoler
  daselbst  betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Majestätdes  Königs.

Der  würdige  Pfarrer  zu  Hofendor  .  Eizentiat
  Peter  Wandl,  Oberinspektor  über  mehrere
  Schulen,  bm  königkichen  Landgerichte  Pfaffenberg,
  hat  nicht  allrin  die  braden  2  Dorfgemeinden
  in  eben  genannten  Hofendorfs,  und
der  dazu  gehörigen  Filial  Oberrohning,
um  die  gute  Sache  dadurch  nicht  verhaßt  zu
machen,  zu  freiwilliger  Beihülfe  zur  zweckmässigen
  Erbauung  von  2  neuen  Schul-Zimmern
  hinlänglich  bewogen,  sondern  hiezu
such  sübst  bei  seinen  wiewohl  sehr  mittelmissigen
  Pfarr-Errrägnissen  4440  fl.  aus  eigenen
Vermögen  hergegeben.
gemeinnäzlichen  Zwecke  auch  noch  der  selöst
unvermögliche  Gesellpriester,  #er  um  das  öf
fentliche  Unterrichts-  und  Erziehungs-Wesen
rühmlich  verdiente  Schulfreund,  Anton  Niedermoser
  36  fl.  beigerragen,  welches,  wenn
je  der  reine  bessere  Lohn  für  vollbrachte  gute

Ferner  hat  zu  diesem

 

(Die  Erledigang  des  im  Landgerichte  Treswitz
  gelegenen  Benefiziums  zu  Mosbach  betreffend
  )

Im  Namen  Seiner  Majestaͤt  des  Koͤnigs.

Durch  den  am  12.  d.  M.  erfolgten  Tod
des  Priesters  Stanislaus  Grafenstein  wurde
  das  im  Landgerichte  Treswih  gelegene  Beneßzium
  zu  Movbach  erlediget.  Der  zeitliche
Beneftziat  hat  die  Obliegenheit,  nebst  den
wöchentlichen  zwei  Stift-Messen  alle  Sonnund
  Feiertage  die  Früh-Messe  zu  lesen,  und
hiebei  über  das  Evangelium  des  Tages  eine
kurze  Rede  zu  halten.  Die  Einkünfte  dieses
Benefiziums  bestehen  in  einem  Natural-:  Gee
treid-Zehend,  aus  Michaelis-Zius-Geldern,
aus  den  Stiftgeldern  für  die  verpachteten
Gründe,  und  belaufen  sich  im  Durchschnitte
auf  boo  fl.

Amwberg  den  19.  Dezember  1808.
Koͤnigliches  General-Kommissariat
  des  Nab-Kreises.
Sigmund  Graf  von  Kreith.

von  Schleis.