Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1874. (40)

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2 S,. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie der Zwickau-Lengenfeld-Falkensteiner Eisenbahn betreffend; 
vom 28. März 1874. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung, die Richtungslinie der Zwickau-Lengenfeld- 
Falkensteiner Eisenbahn betreffend, vom 28. Mai vorigen Jahres (Seite 445 des 
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1873), wird von dem Ministerium des 
Innern andurch bekannt gemacht, daß von dem Baue gedachter Eisenbahn weiter 
die Flur 
Dorfstadt 
betroffen wird. 
Dresden, am 28. März 1874. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Schmaltz. Fromm 
  
I 29. Bekanntmachung, 
den Commissar für den Bau der Staatseisenbahnstrecken Sohland-Neustadt und 
Neustadt-Dürr-Röhrsdorf betreffend; 
vom 23. März 1874. 
Des Finanzministerium hat beschlossen, die Geschäfte des Commissars für den Bau 
der Strecke Sohland-Neustadt der Südlausitzer Staatseisenbahn einschließlich des Bahn- 
hofs Neustadt dem 
Directionsrath Theodor Albrecht Schreiner zu Löbau 
und die Geschäfte des Commissars für den Bau der Staatseisenbahnstrecke Neustadt- 
Dürr-Röhrsdorf dem Mitgliede der Generaldirection der Staatseisenbahnen 
Finanzrath Robert Theodor Opelt in Dresden 
vom 1. Mai dieses Jahres an zu übertragen, was hierdurch zur Nachachtung für Alle, 
die es angeht, bekannt gemacht wird. 
Dresden, am 23. März 1874. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Heydenreich.
	        
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