des Gesetz- und Verordnungsblattes für
Inhaltsverzeichniß
Jahre 1875.
vom
I. Inchronologischer Ordnung.
das Königreich Sachsen
Tag
Ausstellung.
letzten
Absendung.
Inhalt.
Stück.
Nr.
Seite.
1875.
2. Jan.
2. Jan.
5. Jan.
5. Jan.
7. Jan.
8. Jan.
15. Jan.
4. Febr.
1875.
10. Febr.
10. Febr.
10. Febr.
10. Febr.
10. Febr.
10. Febr.
10. Febr.
10. Febr.
10. Febr.
1. April
Verordnung des Ministeriums des Innern, polizeiliche Maßregeln bei
der Räudekrankheit der Schafe betr. .
Verordnung des Ministeriums des Innern, die neuerrichtete Irren-
Siechen-Anstalt Hochweitzschen betr. .
Bekanntmachung des Finanz= Ministeriums die Ausgabe verzinslicher
Schatzanweisungen im Betrage von 15 Millionen Mark betr.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Verlegung der
Weiber-Correctionsanstalt betr. .
Bekanntmachung des Kriegs-Ministeriums, die Ausstellung von uUn-
entbehrlichkeitszeugnissen für einzeln stehende, der Reserve oder
Landwehr angehörige Schullehrer betr.
Verordnung des Ministeriums des Innern, die in Brandversich erungs-
Angelegenheiten zu gebrauchenden Schriften- und Tabellenformu-
lare btr.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, die Richtungslinie der
Sohland-Neustadt-Pirnaer Eisenbahn betrt.
Gesetz, die Uebertragung der Verpflichtung zu Unterstützung bedürf-
tiger Familien von zum Dienste einberufenen Mannschaften der
Reserve, Ersatzreserve und Landwehr auf die Bezirksverbände betr.
Verordnung des Kriegs-Ministeriums zu Ausführung des Gesetzes, die
Uebertragung der Verpflichtung zu Unterstützung bedürftiger
Familien von zum Dienste einberufenen Mannschaften der Reserve,
Ersatzreserve und Landwehr auf die Bezirksverbände betreffend,
vom 15. Januar 1875, sowie des Gesetzes, betreffend die Unter-
stützung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener
Reserve= und Landwehrmannschaften vom 27. Februar 1850, und
des Gesetzes, die Unterstützung der bedürftigen Familien zum
Dienste einberufener Mannschaften der Ersatzreserve betreffend,
vom 8. April 1868
Bekanntmachung des - die Aushebung des Gaihe-
amts Königswartha betr. .
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