Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

Berlin, den 256. October 1876. 
Vor dem unteraeichneten Standes- 
beamten erschien heute, der Persönlichneit 
nach bekannt, der bächer Carl Eduard 
S#chulze z herlin, mohnhaft in der Annen- 
Strasse No. I7, und æeigte an, dass dem von 
seiner Enefrau am 25. September d. J. ge- 
borenen Kinde die Vornamen Carl Theodor 
Anton beigelegt worden seien. 
Vorgelesen, genehmigt und mwegen 
Schreibensunkunde von dem Anæeigenden 
Met Feinen Nandreichen versenen. 
+ 
Der Standesbeamte. 
W. 
  
— 362 — 
Nr. 7000. 
Herin, am 26. September 1876.— 
  
Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, 
der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Portier 
August Neumann — anerkannt, 
der häcker*) Corl Eduard Schulæae — 
wohnhaft zu Berlin in der Anen S’asse WMo. 7. 
  
  
evangelischer Religion, und zeigte an, daß 
von der Henriette Schulae, geborenen Schmidt, seiner Enhefrau, 
. 
— — 
ebangelescher Religion, 
— — 
  
wohnhaft bei ihm 
  
  
  
  
  
—O — 
zu herlin in seiner Wohnung 
arm Da##/7 Zanzehsten September des Jahres 
tausend acht hundert siebenzig und sechs. Nacnmitlags um 
ÊEæieben drei viertel Uhr ein Kind — männlichen 
Geschlechts geboren worden sei, welches ——— — einen 
Vornamen noch nicht erhalten habe. 
— — 
— — 
Vorgelesen, genehmigt und wegen Schreibensunkunde von dem 
4zeigenden Mk Seinem NMandzeschen 5% lbe . 
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Der Standesbeamte. 
In Vertretung, N. W. 
*) Anm. Es ist stets Stand oder Gewerbe des Anzeigenden und der Eltern des Kindes anzugeben.
	        
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