Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Nr. . .. der Vorstellungsliste Schema 12, zu § 72. 
des Aushebungs-Bezirkke 
bro 18 
Urlaubspaß. 
Der Rekrut (Stand oder Gewerbbe .. (Vor= und Zuname), geboren am ten 
18 zzu (Crt, Kreis, Negierungs-Bezirk, Bundesstaat), ist bei der Aushebung pro 18 für 
(Truppentheil oder Waffengattun) ausgehoben und bis zu seinem Diensteintritt nach 
........ beurlaubt worden. 
Inhaber hat sich ...... (Zeitangabe oder zu setzen: „an einem noch später zu bestimmenden Tage“) 
zur Absendung an seinen Truppentheil bei den (Landwehr-Bezirks-Kommando) in 
(Or) , wenigstens mit Oberkleidern, Stiefeln und zwei Hemden versehen, unter 
Abgabe dieses Passes zu melden. 
Im Unterlassungsfalle wird er nach dem Militärstrafgesetz bestraft. 
Inhaber ist verpflichtet, jede Aufenthalts-Veränderung dem Landwehr-Bezirks- 
Feldwebel anzuzeigen und sich beim Eintritt in einen anderen Landwehr-Kompagnie-= 
Bezirk bei dem dortigen Bezirks-Feldwebel anzumelden. 
........... ,den..ten.......18.. 
Landwehr-Bezirks-Kommando 
(L. S.)
	        
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