Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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□ 
Todes-Anzeige. 
Nrrr. des Sterberegisters. 
Ernst Ileinrich Miunæe 
geboren zu am 
. . 18 . . ist am. ... 
. 18..zu . . .verstorben. 
Dresden, den . 18 . .. 
Der Standesbeamte. 
N. J. 
  
  
K 37. Bekanntmachung, 
die Aufhebung der Gerichtsämter Brandis und Jöhstadt betreffend; 
vom 28. April 1876. 
Mie Allerhöchster Genehmigung und im Einverständnisse mit den übrigen Ministerien 
hat das Justiz-Ministerium die Aufhebung der Gerichtsämter 
Brandis 
und 
Jöhstadt 
beschlossen, und ist zu Ausführung dieser Maßregel Folgendes bestimmt worden: 
1. Die Wirksamkeit der Gerichtsämter Brandis und Jöhstadt hört mit dem 
30. Juni 1876 auf. 
2. Vom 1. Juli 1876 an wird der Bezirk des Gerichtsamts Brandis in seinem 
ganzen dermaligen Umfange mit Einschluß des Naunhofer Forstreviers 
dem Gerichtsamte Grimma 
und der Bezirk des Gerichtsamts Jöhstadt ebenfalls in seinem ganzen dermaligen Um- 
fange einschließlich des Steinbacher und des Jöhstädter Forstreviers 
dem Gerichtsamte Annaberg 
überwiesen. 
1876. 32
	        
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