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7. Verordnung,
eine Ernennung für die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend;
vom 4. Jannar 1876.
Wi, Albert, von GOTTE Gnaden König von Sachsen
20. 2c. 2c.
verkünden hiermit:
Da durch die Resignation des Klostervoigts von Posern auf Pulsnitz eine der in
§ 63 der Verfassungs-Urkunde unter 14 bezeichneten Stellen in der ersten Kammer der
Ständeversammlung zur Erledigung gelangt ist, so haben Wir zu deren Wiederbesetzung
den Rittergutsbesitzer Hans Dietrich Conrad von Trützschler auf Dorfstadt
ernannt und zu dessen Beurkundung gegenwärtige Verordnung unter Vordruckung
Unseres Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen.
Dresden, den 4. Januar 1876.
Albert.
Herrmann von Nostitz-Wallwitz.
S Bekanntmachung,
Abänderungen der Postordnung vom 18. December 1874 betreffend;
vom 17. Januar 1876.
Nachdem die zu dem Gesetze über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. October
1871 erlassene Postordnung vom 18. December 1874, publicirt für das Königreich
Sachsen durch die Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums vom 31. December 1874
(Seite 497 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1874), durch nachstehen-
den Erlaß des Herrn Fürsten Reichskanzlers einige Abänderungen erfahren hat, wird
Solches für das Königreich Sachsen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 17. Januar 1876.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Heydenreich.