Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

9. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Actienbierbrauerei zum Feldschlößchen in Dresden betreffend; 
vom 17. Januar 1876. 
Das Ministerium des Innern hat der unter der Firma „Actienbierbrauerei zum 
Feldschlößchen“ allhier bestehenden Actiengesellschaft behufs der Aufnahme einer Anleihe 
von 600,000 Mark zu Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit 5 Procent jährlich 
zu verzinsenden und längstens bis zum Jahre 1917 auszuloosenden Partial-Obliga- 
tionen im Nominalwerthe von je 300 Mark sammt Talons und Coupons nach Maß- 
gabe der vorgelegten General-Schuldverschreibung nebst Anleiheplan die nachgesuchte 
Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 17. Januar 1876. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Fromm. 
  
Berichtigung. 
In der, Seite 418 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1875 abgedruckten Verordnung, 
die Fabrikation von Mineralwässern betreffend, vom 22. November vorigen Jahres, muß es Zeile 3 von 
oben statt „künftig“ heißen: „künstlich.“ 
  
  
Letzte Absendung: am 2. Februar 1876.
	        
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