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& 51. Decret
wegen der Concessionirung der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft zum
Betriebe der Bahnstrecke von der Sachsisch-Preußischen Landesgrenze bei Schkeuditz
bis Leipzig;
vom 24. Juni 1876.
Wan, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
20. 204. R.
thun hiermit kund, daß Wir, nachdem die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft
von der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft die der Letzteren ge-
hörigen Eisenbahnstrecken, mit Ausnahme der Strecken Halle-Cassel und Nordhausen-
Nixei, jedoch einschließlich der zwischen der Sächsisch-Preußischen Landesgrenze bei
Schkeuditz und Leipzig belegenen Strecke laut Vertrags vom 17. März dieses Jahres
käuflich erworben hat, zu diesem Vertrage Unsere Genehmigung, und der erstgenannten
Gesellschaft zum selbstständigen Betriebe der vorgedachten, innerhalb Sachsens gelegenen
Bahnstrecke die erforderliche Concession mit der Maßgabe ertheilt haben, daß die in
dem Deerete vom 22. October 1874 (Seite 437 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes
vom Jahre 1874) begründeten concessionsmäßigen Rechte und Pflichten der Magdeburg-
Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft auf die Magdeburg-Halberstädter Eisen-
bahngesellschaft übergehen sollen.
Der wegen des Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Unternehmens zwischen Meiner
Regierung und der Regierung des Königreichs Preußen unter dem 26. August 1874
(Seite 413 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1874) abgeschlossene
Staatsvertrag ist auch für die Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft maßgebend.
Zu dessen Beurkundung haben Wir gegenwärtiges
Conceessions-Deeret
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel bei-
setzen lassen.
Dresden, am 24. Juni 1876.
Albert.
Richard Freiherr von Friesen.
Herrmann von Nostitz-Wallwitz.