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AMÆ 62. Bekanntmachung,
die Uebernahme der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn durch den Staat betreffend;
vom 15. Juli 1876.
Nechdem die Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn von dem Staate angekauft worden ist,
hat das Finanz-Ministerium die Leitung des Betriebs dieser Bahn
von dem 15. dieses Monats an
der Generaldirection der Staatseisenbahnen übertragen.
Dresden, den 15. Juli 1876.
Finanz-Ministerium.
Für den Minister:
von Thümmel.
Heydenreich.
. 63. Verordnung,
die Zustellung gerichtlicher Zufertigungen durch die Post betreffend;
vom 5. Juli 1876.
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund ständischer Ermächtigung wird, in
theilweiser Abänderung der Bestimmung unter III, 3, a der Verordnung, einige Ab—
änderungen im bürgerlichen Processe betreffend, vom 13. März 1867 (Seite 108 des
Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1867) verordnet, was folgt:
Nach Maßgabe der Bestimmungen unter III, 3, b bis g und III, 5 der erwähnten
Verordnung vom 13. März 1867 und mit der daselbst unter III, 3 im Eingang ange-
gebenen Wirkung können, wie seither die oberen Gerichtshöfe, künftig auch die Unter-
gerichte sich der Postanstalten zu Zustellungen ohne Unterschied des Gerichtsbezirks be-
dienen, in welchem der Adressat im Königreiche Sachsen wohnt.
Dresden, am 5. Juli 1876.
Ministerium der Justez.
Abeken.
Rosenberg.
Letzte Absendung: am 25. Juli 1876.
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