Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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75. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs auf der Staatseisenbahnstrecke von Mulda nach 
Bienenmühle betreffend; 
vom 11. August 1876. 
Nachdem die Fortsetzung der Staatseisenbahnlinie Freiberg-Mulda auf der Strecke 
Mulda-Bienenmühle 
soweit vollendet ist, daß der Betrieb auf derselben eröffnet werden kann, hat das Finanz- 
Ministerium beschlossen, diese Strecke am 
15. August dieses Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
An der Bahnstrecke befinden sich die Haltestelle „Nassau im Erzgebirge“ und die 
Station „Bienenmühle."“ 
Die Leitung des Betriebs erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, 
welche den Fahrplan und die Tarife bekannt machen wird, auch verbleibt dieser Behörde 
die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regulirung der Besitzverhältnisse im 
Bereiche der neuen Strecke. 
Dresden, am 11. August 1876. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
v. Thümmel. 
Heydenreich. 
& 76. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer in dem Sparkassen-Regulative des Spar= und Vorschußvereins 
für Lobstädt und Umgegend, eingetragener Genossenschaft, enthaltenen Ausnahme 
von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 9. August 1876. 
Der Spar= und Vorschußverein für Lobstädt und Umgegend, eingetragene Genossen- 
schaft, welchem seiner Zeit die mittelst Bekanntmachung vom 3. Januar 1870 (Seite 2 
des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1870) veröffentlichten Ausnahmen von
	        
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