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Mindest- Höchst-
Kostenpflichtige Sache. Betrag. Bemerkungen.
4% .—
a) Verfahren bis zur Eröffnung des erslinstanz.
lichen Beschlusses . 1——bisZO—
b) Recurs= oder Beschwerdeverfahren bis zu
Eröffnung höherer Entscheidung. 2 — i 20—
E. Verhandlung und Entscheidung von Gewerbestreitigkeiten
nach § 108 der Reichsgewerbeordnung
1— 10 — Es bewendet auch ferner bei
der Bestimmung, daß dann,
wenn beide Parteien gleich
im ersten Termine oder
. auch ohne vorgängige Ladung
erscheinen und sich bei
der ersten Verhandlung
vollständig vergleichen, Ge-1
bühren gar nicht, sondern
nur die erwachsenen Ver-.
läge berechnet werden.
5.|Polizeiliche Concessions= und Erlaubnißertheilungen:
(zum Tanzmusikhalten, zu Errichtung von Schießständen,
zu Maskenbällen, Vogelschießen mit Marktverkehr
rc.)
a) Verfahren bis zur Genehmigung oder Versagung
bei Maskenbällen 10 — — 30 —
in allen übrigen Fällen 3 — -130 —
b) Recursverfahren bis zu Eröffnung höherer Ent—
scheidung 2 — 10 —
6.Erpropriationssachen:
a) Das gesammte erstinstanzliche Verfahren bei Expropriationen
zu Eisenbahnzwecken innerhalb einer
und derselben Ortsflur 20 — 500
b) Verhandlungen wegen Herstellung von Ent— und
Bewässerungsanlagen 15— 150
I) das erstinstanzliche Verfahren wegen Expropriation
zu Bergbauzwecken und wegen der Vergütung
von Bergschäden 10 — 1.0
d) Verhandlungen über Widers sprüche in Expropria-=tionssachen,
sofern die Kosten derselben von den
Widersprechenden zu tragen sind 3— 30|—
1876.
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