Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Mindest-  Höchst- 



 

 

Kostenpflichtige  Sache.  Betrag.  Bemerkungen.
4%  .—
a)  Verfahren  bis  zur  Eröffnung  des  erslinstanz.
lichen  Beschlusses  .  1——bisZO—
b)  Recurs=  oder  Beschwerdeverfahren  bis  zu
Eröffnung  höherer  Entscheidung.  2  —  i  20—
E.  Verhandlung  und  Entscheidung  von  Gewerbestreitigkeiten
  nach  §  108  der  Reichsgewerbeordnung
  1—  10  —  Es  bewendet  auch  ferner  bei
der  Bestimmung,  daß  dann,
wenn  beide  Parteien  gleich
im  ersten  Termine  oder
.  auch  ohne  vorgängige  Ladung
  erscheinen  und  sich  bei
der  ersten  Verhandlung
vollständig  vergleichen,  Ge-1
  bühren  gar  nicht,  sondern
nur  die  erwachsenen  Ver-.
  läge  berechnet  werden.
5.|Polizeiliche  Concessions=  und  Erlaubnißertheilungen:

(zum  Tanzmusikhalten,  zu  Errichtung  von  Schießständen,
  zu  Maskenbällen,  Vogelschießen  mit  Marktverkehr
  rc.)
a)  Verfahren  bis  zur  Genehmigung  oder  Versagung
bei  Maskenbällen  10  —  —  30  —
in  allen  übrigen  Fällen  3  —  -130  —
b)  Recursverfahren  bis  zu  Eröffnung  höherer  Ent—
scheidung  2  —  10  —
6.Erpropriationssachen:
a)  Das  gesammte  erstinstanzliche  Verfahren  bei  Expropriationen
  zu  Eisenbahnzwecken  innerhalb  einer
und  derselben  Ortsflur  20  —  500
b)  Verhandlungen  wegen  Herstellung  von  Ent—  und
Bewässerungsanlagen  15—  150
I)  das  erstinstanzliche  Verfahren  wegen  Expropriation
  zu  Bergbauzwecken  und  wegen  der  Vergütung
  von  Bergschäden  10  —  1.0
d)  Verhandlungen  über  Widers  sprüche  in  Expropria-=tionssachen,
  sofern  die  Kosten  derselben  von  den
Widersprechenden  zu  tragen  sind  3—  30|—

 

1876.

 

 

 

 

 

 

 

 

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