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Nach Eintritt einer Mobilmachung verlieren alle Zurückstellungen ihre Gültigkeit.
Sie können jedoch durch die Ersatz-Kommission (Nr. 5) und zwar für die Zeit bis
zum nächsten Musterungs-Geschäft von Neuem ausgesprochen werden (§ 97, 3).
– 28.
Zurückstellung wegen zeitiger Ausschließungsgründe.
Wer wegen einer strafbaren Handlung, welche mit Zuchthaus oder mit dem Verlust
der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft werden kann, oder wegen welcher die Verur-
theilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechswöchentlicher Dauer oder zu einer
entsprechenden Geldstrafe zu erwarten ist, in Untersuchung sich befindet, wird nicht
vor deren Beendigung, und wer zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer in Freiheits-
strafe umzuwandelnden Geldstrafe rechtskräftig verurtheilt ist, nicht vor deren Voll-
streckung oder Erlaß zum Dienst im Heere oder in der Marine eingestellt.
R. M. G. 18.
Im fünften Militärpflichtjahre muß über solche Personen endgültig entschieden
werden (8 27, 4a).
NDasselbe gilt von denjenigen Personen, welche nicht im Besitze der bürgerlichen
Ehrenrechte sind, für die Zeit, während welcher sie unter der Wirkung der Ehren-
strafen stehen.
N. M. G. 8§ 18.
Die Aushebung der unter Nr. 3 bezeichneten Personen darf in ihrem vierten Mi-
litärpflichtjahre erfolgen, sofern sie im Laufe des nächsten Jahres wieder in Besitz
der bürgerlichen Ehrenrechte gelangen.
Sie werden in diesem Falle in eine Arbeiter-Abtheilung eingestellt.
Die Dienstzeit in der Arbeiter-Abtheilung kommt auf die aktive Dienstzeit zur
Anrechnung (§ 42, 2).
R. M. G. 8 18.
Berücksichtigung von Straferkenntnissen ausländischer Gerichte siehe § 35, 3.
829.
Zurückstellung wegen zeitiger Untauglichkeit.
Militärpflichtige, welche noch zu schwach oder zu klein für den Dienst im Heere oder
in der Marine oder welche mit heilbaren Krankheiten von längerer Dauer behaftet
sind, werden vorläufig zurückgestellt.
Die Minimalgröße für den Dienst mit der Waffe beträgt 1 ?2. 57 c. Für den
Dienst ohne Waffe (Pharmazeuten, Krankenwärter, Oekonomie-Handwerker), sowie
für die Handwerker-Abtheilungen der Werft-Divisionen ist eine bestimmte Minimal-
größe nicht vorgeschrieben.