Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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Die Realschulen. 
Die Lehrer- und Lehrerinnen-Seminare. 
Die Kunstgewerbeschule zu Dresden. 
Die Thierarzneischule zu Dresden. 
Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz. 
Die Werkmeisterschule zu Chemnitz. 
Die Baugewerkenschulen zu Dresden, Leipzig, Zittau, Chemnitz und Plauen. 
100. Bekanntmachung, 
die Gerichtsbarkeit über die auf der in Oesterreich gelegenen Strecke der Staats- 
eisenbahn zwischen den Grenzstationen Warnsdorf und Seifhennersdorf, sowie auf 
der bei Fugau durch Oesterreichisches Gebiet gebenden Eisenbahnstrecke dienstlich 
verwendeten Sächsischen Staatsangehörigen betreffend; 
vom 30. October 1876. 
Urter Bezugnahme auf die Bekanntmachung, die Gerichtsbarkeit über die auf der in 
Oesterreich gelegenen Strecke der Eisenbahn von Großschönau nach Warnsdorf und auf 
dem Bahnhofe zu Warnsdorf dienstlich verwendeten Sächsischen Staatsangehörigen be— 
treffend, vom 17. Februar 1873 (Seite 212 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom 
Jahre 1873) wird hierdurch ferner bekannt gemacht, daß die Criminal= und Civil= 
gerichtsbarkeit auch über diejenigen Sächsischen Staatsangehörigen, welche auf dem in 
Oesterreich gelegenen Theile der neuerdings dem Verkehre übergebenen Strecke der 
Staatseisenbahn zwischen Warnsdorf und Seifhennersdorf, einschließlich der Haltestelle 
Alt-Warnsdorf, sowie auf der bei Fugau durch Oesterreichisches Gebiet gehenden Eisen- 
bahnstrecke, einschließlich der dortigen Schlagwärterstelle, dienstlich verwendet werden, 
in dem Umfange, in welchem diese Gerichtsbarkeit in Art. 7 unter c und Art. 11 des 
zwischen Sachsen und Oesterreich wegen weiterer Vervollständigung der gegenseitigen 
Eisenbahnverbindungen unter dem 29. September 1869 abgeschlossenen, mittelst Bekannt- 
machung vom 15. Mai 1871 veröffentlichten Vertrags (Seite 86 fg. des Gesetz= und Ver- 
ordnungsblattes vom Jahre 1871) der Königlich Sächsischen Regierung vorbehalten ist, 
dem Bezirksgerichte Zittau und beziehentlich dem Gerichtsamte Großschönau, jedem dieser 
Gerichte innerhalb seiner verfassungsmäßigen sachlichen Zuständigkeit, übertragen worden ist. 
Dresden, am 30. October 1876. 
Ministerium der Justiz. 
Abeken. 
  
Rosenberg. 
70“
	        
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