Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1877. (43)

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MÆ 15. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer in den revidirten Statuten der privilegirten Scheibenschützen- 
gesellschaft zu Dresden enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 27. Januar 1877. 
S. Majestät der König haben auf Vortrag des Justiz-Ministeriums der privilegirten 
Scheibenschützengesellschaft der Königlichen Residenz= und Hauptstadt Dresden die in 
der nachstehend abgedruckten Bestimmung der revidirten Statuten der genannten Gesell 
schaft vom 12. Mai 1876 enthaltene Ausnahme von bestehenden Gesetzen zu bewilligen 
geruht. 
Dresden, den 27. Januar 1877. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Gebhardt. 
Revidirte Statuten der privilegirten Scheibenschützengesellschaft 
zu Dresden. 
rc. 2c. 
8 16. Vorsteher. Die beiden Vorsteher werden von der ganzen Gesellschaft in 
den Generalconventen durch Stimmzettel auf vier hintereinander laufende Jahre ge— 
wählt, und ist das Wahlergebniß durch den Anzeiger, behufs ihrer Legitimations— 
bewirkung, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, indem diese Veröffentlichung im Dresd— 
ner Anzeiger gemäß ertheilter ministerieller Genehmigung sowohl den Behörden und 
Gerichten als Dritten gegenüber volle Legitimation bewirkt. 
c. rc. 
AMÆ 16. Bekanntmachung, 
die Bewilligung einer in dem Regulative der Striesener Sparkasse enthaltenen 
Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; 
vom 30. Januar 1877. 
  
Mit Allerhöchster Genehmigung ist vom Justiz-Ministerium der Gemeinde Striesen 
für die von derselben errichtete Sparkasse die in der nachstehend abgedruckten Bestimm-
	        
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