Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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behalten Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und nach Befinden das 
Erforderliche darauf zu verfügen. 
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl 
beigethan und haben zu Urkund alles Dessen gegenwärtigen, in das Gesetz= und Ver- 
ordnungsblatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit 
Unserem Königlichen Siegel bedrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 24. Juli 1878. 
Albert. 
Alfred von Fabrice. 
Herrmann von Nostitz-Wallwitz. 
Dr. Carl Friedrich von Gerber. 
Christian Wilhelm Ludwig von Abeken. 
Leonce Freiherr von Könneritz. 
  
  
Letzte Absendung: am 31. Juli 1878.
	        
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