— 1 —
Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
1. Stück vom Jahre 1878.
Inhalt: Gesetz, die Verfassung der Gerichtsämter betr. S. 1. — Verordnung, die künftige Benennung der
Richter bei den Gerichtsämtern betr. S. 1. — Verordnung, die Ermittelung des Ernteertrags für
das Jahr 1878 betr. S. 2. — Berichtigung S. 3. —
1. Gecsetz,
die Verfassung der Gerichtsämter betreffend;
vom 7. Januar 1878.
Waon, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 2c.
verordnen mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, was folgt:
Die Gerichtsämter können mit mehreren Richtern besetzt werden, von denen ein
Jeder die ihm obliegenden Geschäfte als Einzelrichter unter eigener Verantwortlichkeit
erledigt.
Gegeben zu Dresden, am 7. Januar 1878.
Albert.
Christian Wilhelm Ludwig Abeken.
& 2. Verordnung,
die künftige Benennung der Richter bei den Gerichtsämtern betreffend;
vom 7. Januar 1878.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird hierdurch verordnet:
1878. 1