Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1878. (44)

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und Verordnungsblattes vom Jahre 1878) für die Abgrenzung der Verwaltungsbezirke 
der Amtshauptmannschaften zu Glauchau, Zwickau, Schwarzenberg und Chemnitz 
bestimmt werden, wird hierdurch verordnet: 
1. Vom 1. Januar 1879 an umfassen die Schulaufsichtsbezirke Glauchau, Zwickau 
und Schwarzenberg die Verwaltungsbezirke der gleichbenannten Amtshauptmonnschaften 
in derjenigen Gestalt und Abgrenzung, wie solche aus der Beilage H der im Eingange 
erwähnten Verordnung und § 2 derselben in Verbindung mit der Beilage O der Ver- 
ordnung des Justiz-Ministeriums, die Aufhebung des Gerichtsamts Remse und den 
Eintritt verschiedener Jurisdictionsänderungen betreffend, vom 18. November dieses 
Jahres (Seite 503 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1878) er- 
sichtlich ist. 
2. Von demselben Zeitpunkte an wird die Abgrenzung des Schulaussichtsbezirks 
Chemnitz II dahin abgeändert, daß diesem Bezirke die Ortschaft Bräunsdorf zugetheilt 
wird, während die Ortschaften Abtei-Oberlungwitz und Dittersdorf aus demselben 
ausscheiden. 
3. Wegen der durch die eintretenden Bezirksveränderungen bedingten Abgabe von 
Acten und der sonst nöthigen geschäftlichen Vernehmungen haben die betheiligten Amts- 
hauptmannschaften und Bezirksschulinspectoren rechtzeitig das Erforderliche in Obacht 
zu nehmen. 
Die am Schlusse des Jahres 1878 bei den Schulinspectionen anhängigen Ver- 
waltungs= und Administrativjustizsachen, welche von den eintretenden Bezirks= und 
Competenzveränderungen betroffen werden, siud vom 1. Januar 1879 an bei derjenigen 
Schulinspection fortzustellen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen unter 1 und2 
zuständig ist. Für die Betheiligten behalten die Ladungen, Auflagen und Erlasse der 
zeither zuständigen Behörden ihre Geltung, und zwar bei Vermeidung derjenigen 
Rechtsnachtheile, welche ihnen in diesen Ladungen, Auflagen und Erlassen angedroht 
worden sind oder unmittelbar kraft der Gesetze eintreten. 
Dresden, den 6. December 1878. 
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
v. Gerber. 
Götz. 
  
  
Letzte Absendung: am 14. December 1878.
	        
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