Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1879. (45)

— 326 — 
#14. Gegenwärtiger Nachtrag zum Königlichen Hausgesetz tritt gleichzeitig mit 
dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft. 
Urkundlich haben Wir denselben eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel 
beidrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 20. August 1879. 
Albert. 
Alfred von Fabrice. 
Herrmann von Nostitz-Wallwitz. 
Dr. Carl Friedrich von Gerber. 
Dr. Christian Wilhelm Ludwig von Abeken. 
Leonce Freiherr von Könneritz. 
  
  
82. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Güterverkehrs auf der Gaschwitz-Plagwitzer Staatseisenbahn 
" betreffend; 
vom 28. August 1879. 
Nachdem die bauliche Herstellung der Eisenbahnlinie Gaschwitz-Plagwitz so weit 
gediehen ist, daß ein beschränkter Betrieb auf derselben stattfinden kann, hat das Finanz- 
Ministerium beschlossen, die genannte Eisenbahnlinie 
am 1. September d. J., 
jedoch zunächst nur für den Güterverkehr zu eröffnen. An derselben befinden sich 
die Stationen Gaschwitz und Plagwitz, sowie die Güterhaltestellen Gautzsch und 
Großzschocher. 
Die Leitung des Betriebes erfolgt durch die Generaldirection der Staatseisenbahnen, 
welche auch die Tarife bekannt machen wird. 
Dresden, am 28. August 1879. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Mülleèr.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.