Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1880. (46)

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Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl 
beigethan und haben zu Urkund alles Dessen gegenwärtigen, in das Gesetz- und Ver— 
ordnungsblatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit 
Unserem Königlichen Siegel bedrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 10. März 1880. 
Albert. 
Alfred von Fabrice. 
Herrmann von Nostitz-Wallwitz. 
Dr. Carl Friedrich von Gerber. 
.- Dr. Ludwig von Abeken. 
Leonce Freiherr von Könneritz. 
  
Nr. 6. Bekanntmachung, 
den Wegfall einiger Bestimmungen des Lotterieplans für die Landeslotterie 
betreffend; 
vom 14. Februar 1880. 
Mit Allerhöchster Genehmigung sind die mittelst Bekanntmachung vom 5. October 1874 
im Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1874 Seite 351 veröffentlichten Bestimm— 
ungen in § 8 des Lotterieplans für die Landeslotterie aus diesem Plan in Wegfall 
gebracht worden. 
Dresden, am 14. Februar 1880. 
Die Ministerien der Justiz und der Finanzen. 
Dr. v. Abeken. Frhr. v. Könneritz. 
Wolf. 
  
Nr. 7. Bekanntmachung, 
eine Anleihe des Actienvereins für Gasbeleuchtung der Stadt Crimmitschau 
betreffend; 
vom 20. Februar 1880. 
Dem Actienverein für Gasbeleuchtung der Stadt Crimmitschau ist zur Ausgabe von 
Inhaberpapieren behufs Aufnahme einer zweiten Anleihe in der Höhe von 100. 000 Mark,
	        
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