Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1880. (46)

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Dafern in einer Rechnung eine größere Anzahl Zuwachs-, Wegfalls- oder Restitutionsposten zur Berücksichtigung zu ge— 
langen hat, sind diese Posten in einer nach dem Schema O anzufertigenden Zusammenstellung speciell nachzuweisen und unter 
Bezugnahme auf die letztere nach dem Geld= und beziehentlich Steuereinheitenbetrage summarisch in die Rechnung aufzunehmen. 
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Zusammenstellung 
der 
in der Grunoésteuerrechnung über 
auf das Jahr 76 
berüchsichtigten Veränderungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 
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