Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

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Nr. 42. Bekanntmachung, 
die Richtungslinie der Schwarzenberg-Johanngeorgenstädter Staatseisenbahn 
betreffend; 
vom 5. August 1881. 
Unter Bezugnahme auf die Verordnung wegen Abtretung von Grundeigenthum zu 
Erbauung einer Secundär-Eisenbahn von Schwarzenberg nach Johanngeorgenstadt auf 
Staatskosten vom 5. November vorigen Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 150) wird von dem 
Ministerium des Innern andurch bekannt gemacht, daß von dem Baue dieser Bahn 
auch die Flur 
Wittigsthal 
betroffen wird. 
Dresden, am 5. August 1881. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
v. Charpentier. 
Fromm. 
  
Nr. 43. Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen 
Landtage betreffend:; 
vom 8. August 1881. 
Seine Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs 
Sachsen zu einem in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden 
ordentlichen Landtage auf 
den 1. September dieses Jahres 
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen.
	        
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