Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881. (47)

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Nr. 57. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes der Theilstrecke Wilkau-Kirchberg der Wilkau- 
Saupersdorfer Secundäreisenbahn betreffend; 
vom 14. October 1881. 
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die Theilstrecke Wilkau-Kirchberg der 
Wilkau-Saupersdorfer Secundäreisenbahn am 
17. October l. Is. 
dem allgemeinen Verkehr zu übergeben. An der gedachten Theilstrecke befinden sich die 
Station Kirchberg und die Haltestelle Cunnersdorf. 
Die Leitung des secundären Betriebes dieser Theilstrecke erfolgt durch die General— 
direction der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und den Fahrplan bekannt machen 
wird. Dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die Regulir— 
ung der Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke 
bis auf Weiteres noch dem für den Bau der Wilkau-Saupersdorfer Secundärbahn 
bestellten Commissar, Finanzrath Schreiner. 
Dresden, am 14. October 1881. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Miiller. 
  
Nr. 58. Bekanntmachung, 
den Lehrplan für den Unterricht in Fortbildungsschulen betreffend; 
vom 18. October 1881. 
De- Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts hat in Gemäßheit § 37, 
alin. 1, Punkt 11 des Gesetzes, das Volksschulwesen betreffend, vom 26. April 1873 
(G.= u. V.-Bl. S. 373), entsprechend dem Vorbehalte § 2, alin. 1 der Ausführungs- 
verordnung vom 25. August 1874 (G.= u. V.-Bl. S. 155), bez. nach vorgängiger Ver- 
nehmung mit den kirchlichen Behörden einen Lehrplan für den Unterricht in Fortbild- 
ungsschulen aufgestellt.
	        
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