Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882. (48)

Geographie; 
Vertheilung 
des Unterrichts- 
stoffs. 
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die bedeutendsten classischen Geschichtswerke mit Verständniß zu lesen und muß über 
Zeit und Ort der wichtigsten historischen Begebenheiten sicher unterrichtet sein. Neben 
der Lehraufgabe hat der geschichtliche Unterricht noch den besonderen Zweck, die Liebe 
zum Vaterland zu wecken und zu pflegen und das jugendliche Gemüth für die idealen 
Aufgaben der Menschheit, wie sie uns in den sittlichen Lehren der Geschichte entgegen- 
treten, unter Fernhaltung politischer Frühreife zu begeistern. 
In dem geographischen, wie in dem geschichtlichen Unterricht ist jedes Uebermaß 
von Gedächtnißaufgaben sorgfältig zu meiden. Dieselben sind vielmehr auf das dringend 
Nothwendige zu beschränken, um so die unentbehrliche Kenntniß der wichtigsten Daten 
und Namen desto sicherer zu erreichen. 
32. Der geographische Unterricht ist nur in den Klassen von Sexta bis mit 
Untersecunda (in den Unter= und Mittelklassen) selbstständig und getrennt von dem 
geschichtlichen Unterrichte in wöchentlich 2 Stunden, beziehentlich in Untertertia und 
Untersecunda in 1 Stunde, von Obersecunda an aber in Verbindung mit dem geschicht- 
lichen Unterrichte in wöchentlich 3 Stunden zu ertheilen. Da aber erfahrungsmäßig 
in den nachfolgenden 3 Jahren bis zur Beendigung des Gymnasialcursus von dem 
erworbenen, geordneten und speciellen geographischen Wissen viel wieder verloren geht, 
wenn die Erneuerung desselben blos der gelegentlichen Erinnerung daran bei dem Ge- 
schichtsunterrichte überlassen bleibt, so sind die Geschichtslehrer verpflichtet, in den 
Klassen von Obersecunda an zu Anfang oder am Ende jedes Semesters eine ausreichende 
Anzahl von Stunden der Repetition und Vervollständigung zusammengehöriger Partien 
des geographischen Unterrichts zu widmen. Wo dies nicht in genügender Weise geschieht, 
sind die Rectoren ermächtigt, den geographischen Unterricht von dem geschichtlichen zu 
trennen und mit wöchentlich 1 Stunde von einem dazu geeigneten Lehrer besonders 
ertheilen zu lassen. 
Darnach ist der Lehrstoff folgendermaßen zu vertheilen: 
Sexta: wöchentlich 2 Stunden. 
Entwickelung der geographischen Grundbegriffe an der Hand der Orts= und Heimaths- 
kunde. Sachsen in ausführlicher, Deutschland in übersichtlicher Darstellung. Ueberblick 
über Europa und das Erdganze. 
Quinta: wöchentlich 2 Stunden. 
Die wichtigsten Gegenstände aus der mathematischen und physischen Geographie. 
Die außereuropäischen Erdtheile (mit besonderer Berücksichtigung der alten und neuen 
Cultur= und Weltreiche).
	        
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