Erkenntniß — Exekution. 29
person von gemeinkundig sittenlosem Lebenswandel kann
nicht zu diesem Eide zugelassen werden. XXIV, 351
Erkennktniß: ein darin enthaltener Schrelbverstoß ist keiner
Rechtskraft fähig. XXIV, 288. Erkennkniß ultra. petitum.
XXIII, 245. XXV, 11. Ein Endurtheil auf eine
Bitte um. Bewelcanflage erlassen. XXIII, 172. XXV, 393.
Ueber die Publikation der Urtheile im mündlichen Verfahren.
XXV., 501. Publikation oberrichterlicher Erkenntnisse
in diesem Verfahren. XXV., 502. Gleichförmigkeit
der Erkenntnisse der zwei- Worinsansen bei Prüfung der
Revisionssumme. XXIII, 301.
Errungenschaft: die Hoinrei erselben nach Mainzer
Landrecht wird nach dem Tode eines Ehegatten mit
den Ehekindern nicht fortgesetzt. XXI, 239. Klage auf
Herausgabe des Errungenschaftoanthekles nach sorgter
Ehetrennung. (Schweinfurter Stadtrecht.) XXI, 61. Einwand,
Klägerin habe keine Unterstützung im Hausbalte
und im Gewerbsbetriebe geleistet. (Dasselbe Stadtrecht.)
XXI, 462.
Ersatzelagen: ob die aus unerlaubten Handlungen im
unterft Kreise auf die Erben des
Thäters passiv unbedingt öbergehler XXIV, 33.
Ersitzung, s. Servituten. Verjährung.
Er Fotwimaxime: deren Bedeutung. XXIV, 46.,
Ewiggeldprozeß: dessen Zusammentreffen mit dem beschleunigten
Erelutionsvershnen nach §#. 52 des Hyp.-Gesebes.
XXIII, 161. XXIV,
Exceptio doli. #ns 264.
Exceptio de jure tertii. XXIII, 280.
Exeeptio non numeratae pedunine. XXI, 76,
Kxreipiendo reus fateri potest: Ein Wlderspruch
der Klage und selbst eine zerstörliche Einrede nutzlos, wenn
die Falschheit des ersteren und das Widerspiel der letzteren
aus dem übrigen Inhalte der Antwort hervorleuchtet.
XXIV, 37. Ein Widerspruch unwirksam, wenn der beigefügte
Grund desselben nicht auf eine Abläugnung des
Klattrorundeo, sondern die Einrede der Erlöschung hinausläuft.
XXIV., 43. Nachschrift zu diesen beiden Mittheilungen.
XXIV 46.
Exekution: erfordert die Verfügung der Gutsschätzung
im Exekutionsverfahren kollegiale Berathung? XXI, 60.
Spezielle Bekanntgabe der Versteigerungs- Tagefahrt an
den Syp.-Gläubiger am Exekutionsverfahren. XXII,, 285.
(Vgl. Bd. V E. 315 ff.) Zeitbestimmung für Fris- und
Nahlahgesuche im Exekutionsstadium. XXII, 253. Ueber
Kostenvorschuß und Vorschußvergütung im GExekutionssta-