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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
9. Stück vom Jahre 1884.
Inhalt: Nr. 35. Bekanutmachung, eine Anleihe der Stadt Leipzig betr. S. 153. — Nr. 36. Bekannt-
machung, eine Anleihe der Stadt Annaberg betr. S. 154. — Nr. 37. Bekanntmachung, die Ernennung
von Commissaren für den Bau mehrerer Secundär-Eisenbahnen betr. S. 155. — Nr. 38. Bekanntmachung,
die Uebertragung des Baues zweier Secundär-Eisenbahnen an die Generaldirection der Staatseisenbahnen betr.
S. 155. — Nr. 39. Gesetz, die Ausführung des Reichsgesetzes über Abwehr und Unterdrückung der Reblaus-
krankheit vom 3. Juli 1883 betr. S. 156. — Nr. 40. Ausführungsverordnung dazu. S. 157. —
Nr. 41. Verordnung zu Ausführung des Reichsgesetzes vom 3. Juli 1883, die Abwehr und Unterdrückung
der Reblauskrankheit betr. S. 159. — Nr. 42. Verordnung, die Schlachtsteuer von den wegen Seuchen 2c.
getödteten oder geschlachteten Viehstücken betr. S. 167. — Berichtigung S. 168.
Nr. 35. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadt Leipzig betreffend;
vom 8. Mai 1884.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben zu der von dem Stadtrathe zu
Leipzig unter Zustimmung der dasigen Stadtverordneten beschlossenen Ausgabe von, auf
den Inhaber lautenden, seiten des letzteren unkündbaren Schuldscheinen im Gesammt—
betrage von
Fünfzehn Millionen Mark
zum Zwecke der Aufnahme einer anderweiten, und zwar mit Vier vom Hundert jähr—
lich zu verzinsenden städtischen Anleihe von gleichem Betrage, wovon jedoch ein Theil
dazu verwendet werden soll, den noch nicht getilgten Rest der im Jahre 1868 auf—
genommenen, mit vier und ein halb vom Hundert verzinsbaren Anleihe der Stadt Leipzig
zur Kündigung und Rückzahlung zu bringen, nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe—
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