Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

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Nr. 37. Bekanntmachung, 
die Ernennung von Commissaren für den Bau mehrerer Secundär-Eisenbahnen 
betreffend; 
vom 13. Mai 1884. 
D. Finanz-Ministerium hat die Geschäfte eines Commissars für den Bau 
I. einer normalspurigen Secundär-Eisenbahn von Geithain über Lausigk nach Leipzig 
dem Mitgliede der Generaldirection der Staatseisenbahnen 
Finanzrath Theodor Albrecht Schreiner in Dresden 
und 
II. der schmalspurigen Secundär-Eisenbahnen 
1. von Potschappel nach Wilsdruff, 
2. von Station Wilischthal der Chemnitz-Annaberger Eisenbahn nach Ehren- 
friedersdorf mit Zweigbahn von Herold nach Thum, und 
3. von Mosel durch den Mülsengrund nach Ortmannsdorf, 
dem Finanzassessor bei der Generaldirection der Staatseisenbahnen 
Dr. jur. Walther Friedrich Ernst Schelcher 
übertragen. 
Den vorgenannten Commissaren ist die Befugniß ertheilt worden, sich in Behinderungs- 
fällen gegenseitig zu vertreten. 
Dresden, am 13. Mai 1884. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
v. Thümmel. 
Müller. 
  
Nr. 38. Bekanntmachung, 
die Uebertragung des Baues zweier Secundär-Eisenbahnen an die Generaldirection 
der Staatseisenbahnen betreffend; 
vom 13. Mai 1884. 
Von dem Finanz-Ministerium sind die mit dem Baue der normalspurigen Secundär- 
Eisenbahnen 
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