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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
10. Stück vom Jahre 1881.
Inhalt: Nr. 43. Bekanntmachung, eine Anleihe der Actiengesellschaft Lauchhammer betr. S. 169. —
Nr. 44. Verordnung, Maßregeln gegen Münzfälschungen betr. S. 170. — JNr. 45. Bekannt-
machung, eine Anleihe der Steinkohlen -Actien-Gesellschaft „Bockwa-Hohndorf Vereinigt Feld bei Lichten-
stein“ betr. S. 171. — Nr. 46. Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Oesterreich-Ungarn
wegen Regelung einiger Eisenbahnverbindungen abgeschlossenen Staatsvertrag betr. S. 172. — Nr. 47.
Gesetz, die Aufhebung des Chaussee= und Brückengeldes betr. S. 185. — Nr. 48. Verordnung, die
Veröffentlichung einer Bekanntmachung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden betr.
S. 185.
Nr. 43. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Lauchhammer, vereinigte vormals Gräflich
Einsiedel'sche Werke“ zu Riesa betreffend;
vom 30. Mai 1884.
Nachdem der Actiengesellschaft „Lauchhammer, vereinigte vormals Gräflich Einsiedel'sche
Werke“ zu Riesa behufs Aufnahme einer Anleihe in Höhe von einer Million Fünfhundert
Tausend Mark (1,500,000 Mark) zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit
jährlich Fünf vom Hundert vom Tage der Einzahlung ab zu verzinsenden und planmäßig
vom Jahre 1889 ab bis zum Jahre 1925 auszuloosenden Partial-Obligationen im
Nominalbetrage von je Fünf Hundert Mark (500 Mark) sammt Talons und Coupons
nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst Tilgungsplan die nach—
gesuchte Genehmigung ertheilt worden ist, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kennt—
niß gebracht.
Dresden, den 30. Mai 1884.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Fromm.
1884. 25