Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

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Maßgabe der vorgelegten Schuldverschreibung sammt Tilgungsplan Genehmigung ertheilt 
worden. 
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 9. Juni 1884. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz. 
Fromm. 
  
Nr. 46. Bekanntmachung, 
den zwischen Sachsen und Oesterreich-Ungarn wegen Regelung einiger theils schon 
bestehenden, theils noch auszuführenden Eisenbahnverbindungen an der Scchsisch- 
Böhmischen Grenze unter dem 5. Mai 1884 abgeschlossenen Staatsvertrag 
betreffend; 
vom 16. Juni 1884. 
Nachdem zwischen der Königlich Sächsischen und der Kaiserlich und Königlich Oesterreich— 
Ungarischen Regierung wegen Regelung einiger theils schon bestehenden, theils noch aus— 
zuführenden Eisenbahnverbindungen an der Sächsisch-Böhmischen Grenze unter dem 
5. Mai dieses Jahres ein Vertrag abgeschlossen worden ist, so wird derselbe, nach er- 
folgter beiderseitiger Allerhöchster Ratification in der Anlage unter O hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 16. Juni 1884. 
Die Minifterien 
der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten. 
Frhr. v. Könneritz. v. Fabrice. 
Müller.
	        
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