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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
LI. Stück vom Jahre 1884.
Inhalt: Nr. 49. Bekanntmachung, die Errichtung eines Aichamts in Bernsbach betr. S. 197. — Nr. 50.
Ausführungsverordnung zum Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884. S. 198. — JNr. 51.
Verordnung, die Aufhebung einer Bestimmung der Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Landes-
Immobiliar-Brandversicherungsanstalt betr. S. 198. — Nr. 52. Ausführungsverordnung zum Reichs-
gesetze gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. S. 199. — JNr. 53.
Verordnung, die Ausführung des Reichsgesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876 in
der Fassung des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1884 betr. S. 202.
Nr. 49. Bekanntmachung,
die Errichtung eines Aichamts in Bernsbach betreffend;
vom 18. Juli 1884.
In Anschlusse an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren Einricht-
ung für die verschiedenen Zweige der Aichungsgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873
(G.= u. V.-Bl. S. 225) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in
Bernsbach ein Aichamt mit der Ordnungszahl 25 neu errichtet und demselben die Be-
fugniß zur Aichung von Flüssigkeits= und metallenen Trockenhohlmaaßen von ½ hl und
weniger ertheilt worden ist.
Dresden, den 18. Juli 1884.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
von Einsiedel.
Müller.
1884. 29