Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

9 133. 
8 134. 
135. 
§ 136. 
§ 137. 
— 270 — 
Sicherheitsleistung. 
Verlust des Erstehungsrechts bei Nichtzahlung. 
Anberaumung anderweiten Versteigerungstermins. 
Protokoll über den Versteigerungstermin. 
Verlautbarung der Versteigerung im Grundbuche. 
VI. Vertheilungsplan und Rechtsmittel. 
§ 138—144. Vertheilungsplan. 
83145. 
8 146. 
Dessen Verkündung. 
147. Sofortige Beschwerde gegen den Vertheilungsplan. 
8§ 148—150. Beschwerde wegen des Zuschlags. 
151. 
8 152. 
8 153. 
8 155. 
8 156. 
8157. 
8 158. 
8 159. 
8 160. 
8 161. 
§ 162. 
§ 163. 
8 164. 
.l 165. 
8 166. 
8167. 
8 168. 
Beschwerde wegen des Ansatzes der Forderungen. 
Gegner des Beschwerdeführers. 
154. Entscheidung des Beschwerdegerichts. 
Verkündung derselben. 
Anberaumung anderweiten Versteigerungstermins. 
VII. Ausführung des Verkaufs. 
Verfügung über die im Termine geleistete Zahlung oder Sicherheit. 
Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Kaufgelder. 
Zurückbehaltung eingezahlter Gelder bei Ungewißheit der darauf angewiesenen Forderungen. 
Auszahlung an den Berechtigten. 
Anlegung eingezahlter Gelder und Verfügung über dieselben. 
Eintrag bedingter Schuldübernahme im Hypothekenbuch. 
Zurückbehaltungsrecht des Erstehers. 
Uebernahme der Hypothek des betreibenden Gläubigers. 
Vorauszahlungen. 
Umschreibung bezahlter Hypotheken. 
Ueberschuß aus dem Kaufpreise. 
Abtretung des Erstehungsrechts. 
8 169—171. Eintrag des Erstehers im Grundbuch und Löschungen. 
§ 172—174. Anderweite Versteigerung im fortgesetzten Verfahren. 
§ 175. 
.s 176. 
§ 177. 
§ 178. 
8179. 
180. 
181. 
8 183. 
8 184. 
8 185. 
F 186. 
Abschluß des Versteigerungsverfahrens von Amtswegen. 
Verwaltung und Uebergabe des Grundstücks. 
Verfahren im Fall der Ausübung eines Vor= oder Wiederkaufsrechts. 
Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens. 
chünfter Titel. 
Bestimmungen für besondere Fälle. 
Zwangsversteigerung im Fall des Konkurses. 
Ansatz von Brandschädenvergütungsgeldern bei Berechnung des Mindestgebots. 
182. Versteigerung ohne Rücksicht auf die Höhe des Meistgebots. 
Zweiter Abschnitt. 
Bwangsverwaltung. 
Anwendung vorhergehender Bestimmungen. 
Kostenvorschuß. 
Beschluß auf Zwangsverwaltung. 
Bestellung des Verwalters.
	        
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