Zu 8 161
des Gesetzes.
Zu § 162
des Gesetzes.
— 280 —
Löschung der Hypothek beantragt wird, die bedingte Anweisung in Wirksamkeit getreten,
so hat gleichzeitig mit der Löschung der Hypothek die Eintragung einer bedingt ange-
wiesenen Forderung zu erfolgen.
Die in Absatz 1 gedachten Einträge können nur auf Grund eines von dem Voll-
streckungsgerichte zu ertheilenden Nachtrags zum Vertheilungsplan erfolgen, in welchem
ausgesprochen ist, entweder, daß die im Vertheilungsplan enthaltene bedingte Anweisung
nicht in Wirksamkeit getreten, oder, daß und inwieweit die bedingte Anweisung in
Wirksamkeit getreten und welche der bedingt angewiesenen Forderungen und zu welchem
Betrage dieselbe einzutragen sei.
Die Hypothekenbehörden haben deshalb die bei ihnen gestellten Anträge auf Löschung
der auf den Kaufpreis angewiesenen ungewissen hypothekarischen Forderungen vorerst an
das Vollstreckungsgericht behufs Ertheilung des Nachtrags zu dem Vertheilungsplane
abzugeben.
Das Vollstreckungsgericht hat vor Ertheilung des Nachtrags zu dem Vertheilungs-
plane den Antrag den Inhabern der bedingt angewiesenen Ansprüche und dem früheren
Eigenthümer des versteigerten Grundstücks unter Einräumung einer Frist, welche den
Zeitraum zweier Wochen nicht überschreiten soll, zur Geltendmachung etwaiger Rechte
auf den betreffenden Theil des Kaufpreises zustellen zu lassen, auch, falls zwischen den
Betheiligten deshalb Streitigkeiten entstehen, auf deren Beseitigung im Wege gütlichen
Verhörs hinzuwirken.
Nach eingetretener Rechtskraft des Nachtrags zu dem Vertheilungsplane ist die Be-
wirkung der erforderlichen Einträge im Hypothekenbuche vom Amtswegen zu veranlassen.
). Steht der Verfügung über den an die Gerichtskasse eingezahlten Theil des
Kaufpreises ein Hinderniß nicht entgegen, so ist zu Vermeidung persönlicher Haftbarkeit
des Beamten, welcher eine Säumniß verschuldet, für den dadurch entstehenden Schaden
die Auszahlung an den Empfangsberechtigten ohne Verzug zu bewerkstelligen.
6#42. Die in § 162 des Gesetzes angeordnete Verlautbarung im Hypothekenbuche
erfolgt durch einen Eintrag des Inhalts:
Für den Fall, daß der unter Nr. eingetragene Anspruch aus einem
anderen Grunde als in Folge Befriedigung seiten des Eigenthümers des Grund-
stücks ganz oder zum Theil in Wegfall kommt, tritt an Stelle des hinwegfallenden
Betrags bis zu dessen Höhe ein im Vertheilungsplane bedingt angewiesener
Anspruch mit dem dem Zeitpunkte des gegenwärtigen Eintrags entsprechenden
Range.