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4. Die von dem Gutsbezirk Könderitz herrührenden, in Ausführung des unter dem
4. December 1875 von der Königlich Preußischen Regierung, Abtheilung für Kirchen—
und Schulwesen, zu Merseburg und unter dem 14. Februar 1876 von dem Königlich
Sächsischen Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts und dem Königlich
Sächsischen evangelisch-lutherischen Landesconsistorium genehmigten Auseinandersetzungs—
Rezesses, d. d. Könderitz, den 14. September 1875, am 1. Januar 1876 baar ein—
gezahlten und in die Verwaltung des Königlich Sächsischen Ministeriums des Cultus und
öffentlichen Unterrichts übergegangenen Ablösungskapitalien für Roggenrenten, welche an
die Pfarre und die Schule zu Auligk abzuentrichten waren, und zwar im Betrag von
1978.A 96 4 für die Pfarre und
104- 18Spchule
verbleiben zunächst in der Verwaltung des Königlich Sächsischen Ministeriums des Cultus
und öffentlichen Unterrichts. Ebenso verbleiben der gegenwärtige Pfarrer in Auligk,
August Viktor Hase und der gegenwärtige Kirchschullehrer daselbst, Theodor Patzschke im
Genuß der Zinsen dieser Ablösungskapitalien auf so lange, als sie das Pfarr= und be-
ziehentlich das Kirchschulamt in Auligk bekleiden werden.
Zu dem Zeitpunkte, an welchem in der Person des Pfarrers und beziehentlich des
Kirchschullehrers in Auligk der nächste Wechsel eintreten wird, werden die nurbezeichneten
Ablösungskapitalien in der Weise an die Königlich Preußische Parochie Ostrau über-
wiesen werden, daß alsbald nach der vom Kirchenvorstand zu Auligk bei dem Königlich
Sächsischen Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts zu bewirkenden Anzeige
von der Erledigung der betreffenden Stellen die Kassenexpedition des Königlich Sächsischen
Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts die in ihrer Verwaltung befind-
lichen Kapitalien nebst Zinsen zu 4 Prozent vom Tage der Erledigung der Stelle an,
beziehentlich im Falle der Stellenerledigung in Folge Ablebens des Stelleninhabers, von
Ablauf der den Hinterlassenen desselben nach Königlich Sächsischem Recht zustehenden
Gnadenzeit an den Gemeindekirchenrath zu Ostrau gegen Quittung zur Auszahlung
bringen wird.
Beiderseitige Kommissarien haben vorstehenden
Rezeß
in zwei gleichlautenden Ausfertigungen eigenhändig unterschrieben.
Leipzig, am 21. November 1883.
Kurt Damm Paul von Seydewitz, Ernst Ferdinand Pogge,
Geheimer Regierungsrath. Regierungsrath.
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