Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

— 307 — 
Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
15. Stück vom Jahre 1881. 
  
  
Inhalt: JFr. 64. Verordnung zur Erläuterung der Ausführungsverordnung über das Reichsgesetz, die Abwehr 2c. 
der Reblauskrankheit betr. S. 307. — Nr. 65. Bekanntmachung, die anderweite Abgrenzung der Berg- 
inspectionsbezirke betr. S. 308. — Nr. 66. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs der Schluß- 
strecke Weida (Altstadt)-Weida der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn betr. S. 308. — Nr. 67. Verordnung, 
die Erweiterung des Bahnhofs in Plauen i. V. betr. S. 309. — Nr. 68. Verordnung, die Erweiterung 
der Eisenbahnanlage zwischen Neumark und Brunn betr. S. 310. — Nr. 69. Verordnung, den Einbau 
einer Wegunterführung an der Görlitz-Dresdener Eisenbahn betr. S. 311. — Nr. 70. Bekanntmachung, 
die Betriebseröffnung der Klotzsche-Königsbrücker Eisenbahn betr. S. 312. — Nr. 71. Verordnung, die 
Einträge von Darlehnsforderungen der Preußischen Boden-Credit-Actien-Bank zu Berlin in die Grund= und 
Hypothekenbücher betr. S. 313. — Nr. 72. Bekanntmachung, das Gesetz= und Verordnungsblatt für das 
Königreich Sachsen betr. S. 314. 
Nr. 64. Verordnung 
zur Erläuterung von § 1 der Verordnung vom 20. Mai 1884 behufs Ausführung 
des Reichsgesetzes vom 3. Juli 1883, die Abwehr und Unterdrückung der Reblaus- 
krankheit betreffend; 
vom 12. September 1884. 
Nachdem über die Abgrenzung der nach § 1 der Ausführungsverordnung zum Reichs- 
gesetze vom 3. Juli 1883, die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit betreffend, 
vom 20. Mai laufenden Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 159), gebildeten Weinbaubezirke 
Zweifel entstanden sind, so wird hiermit erläuternd bemerkt, daß der erste Weinbaubezirk 
innerhalb des Bezirks der Kreishauptmannschaft Dresden 
die amtshauptmannschaftlichen Bezirke Großenhain, Meißen, Dresden-Altstadt, 
Dresden-Neustadt und Pirna, sowie den Stadtbezirk Dresden 
und der zweite Weinbaubezirk innerhalb des Bezirks der Kreishauptmannschaft Leipzig 
die amtshauptmannschaftlichen Bezirke Oschatz und Wurzen 
umfaßt. 
Dresden, am 12. September 1884. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. Löhr. 
1884. 47 
 
	        
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