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Nr. 65. Bekanntmachung,
die anderweite Abgrenzung der Berginspectionsbezirke betreffend;
vom 18. September 1884.
Vom 1. October 1884 ab werden, unter theilweiser Abänderung der nach der Be—
kanntmachung vom 1. December 1868, die Aufhebung des Oberbergamtes 2c. betreffend
(G.= u. V.-Bl. S. 1293 fg.), getroffenen Einrichtung, fünf Berginspectionsbezirke mit
folgender Abgrenzung gebildet:
Berginspection Freiberg l: der Erzbergbau im nördlichen Theile der Freiberger
und in der Marienberger Revier,
Berginspection Freiberg II: der Erzbergbau im südlichen Theile der Freiberger
und in der Altenberger Revier,
Berginspection Dresden: der Steinkohlenbergbau im Weißeritzgebiete und der
Braunkohlenbergbau im Bautzener Regierungsbezirke,
Berginspection Chemnitz: der Steinkohlenbergbau im Bezirke der Amtshauptmann-
schaften Chemnitz und Glauchau, sowie der Braunkohlenbergbau in den Regierungs-
bezirken Dresden, Leipzig und Zwickau,
Berginspection Zwickau: der Steinkohlenbergbau im Bezirke der Stadt und Amts-
hauptmannschaft Zwickau, sowie der Erzbergbau in der Schneeberger, Johann-
georgenstädter und Scheibenberger Revier.
Den Berginspectoren werden zur Beihülfe und Stellvertretung je ein oder mehrere
Assistenten nach Bedarf beigegeben.
Dresden, am 18. September 1884.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz. Leonhardi.
Nr. 66. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebs der Schlußstrecke Weida (Altstadt)-Weida der Mehl—
theuer-Weidaer Secundäreisenbahn betreffend;
vom 27. September 1884.
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die Schlußstrecke Weida (Altstadt) -Weida
der Mehltheuer-Weidaer Secundäreisenbahn und somit diese Bahn in ihrer gesammten
Länge