Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

83. Von der in 8 1 erwähnten Anlage wird die Flur 
Wohla 
betroffen. 
Dresden, den 13. October 1884. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. 
Müller. 
  
Nr. 70. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs auf der Secundäreisenbahn Klotzsche-Königsbrück 
betreffend; 
vom 14. October 1884. 
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Secundäreisenbahn Klotzsche- 
Königsbrück 
am 17. October laufenden Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
An dieser Secundäreisenbahn befinden sich außer der Endstation Königsbrück die 
Haltestellen für Personen= und Güterverkehr Lausa, Hermsdorf, Cunnersdorf 
bei Medingen, Moritzdorf und Laußnitz, sowie die Haltestellen für Personenverkehr 
Weixdorf und Ottendorf. 
Die Leitung des Betriebs der genannten Sercundäreisenbahn erfolgt durch die 
Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt 
machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die 
Regelung der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen 
Bahnstrecke bis auf Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanz-= 
assessor Dr. Schelcher. 
Dresden, den 14. October 1884. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Müller.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.