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An dieser Strecke befinden sich die Stationen Großbauchlitz (Station der Chemnitz-
Riesaer Bahn) und Mügeln bei Oschatz, ferner die Haltestellen für Personen= und Güter-
verkehr Gadewitz, Döschütz, Mockritz-Jeßnitz, Tronitz, Töllschütz, Schrebitz
und Görlitz bei Oschatz, sowie die Haltestellen für Personenverkehr Zaschwitz und
Lüttnitz.
Die Leitung des Betriebs auf der gedachten Theilstrecke erfolgt durch die General-
direction der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird;
dagegen verbleibt die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die Regelung der auf
Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke bis auf
Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Schreiner.
Dresden, den 24. October 1884.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Müller.
Nr. 76. Bekanntmachung,
die Einsendung von Uebersichten und Rechnungsabschlüssen der innenbezeichneten
Kranken= und Hülfskassen betreffend;
vom 27. October 1884.
1. Der Bundesrath hat auf Grund des § 79 des Krankenversicherungsgesetzes vom
15. Juni 1883 und des § 27 des Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen vom
7. April 1876 in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1884 beschlossen, was folgt:
Die in den §§ 9 und 41 des Krankenversicherungsgesetzes, sowie im § 27 des
Gesetzes über die eingeschriebenen Hülfskassen vorgeschriebenen Uebersichten und
Rechnungsabschlüsse sind nach Maßgabe der nachfolgenden Formulare I und II
unter Beachtung der vorgedruckten Erläuterungen für jedes Kalenderjahr aufzu-
stellen und binnen drei Monaten nach Ablauf desselben in doppelter Ausfertigung
an die zuständige Behörde einzusenden.
Die Einsendung der gedachten Uebersichten und Rechnungsabschlüsse der unter das
Krankenversicherungsgesetz fallenden Gemeindekrankenversicherungskassen hat daher an die
höhere Verwaltungsbehörde, d. i. nach § 1 der Verordnung vom 28. September 1883