Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

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§ 9. Der grammatische Unterricht im Deutschen ist wesentlich im Anschluß an den Deutsche 
in der lateinischen Sprache zu ertheilen und hat diesen zu ergänzen. Im Besonderen ist Sprache. Vor- 
zu beachten, daß im Gegensatz zu den fremden Idiomen die Muttersprache zum Mittel bemerkung. 
der correcten schriftlichen und mündlichen Wiedergabe von eigenen Gedanken dienen soll, 
hierzu aber die Kenntniß der der deutschen Sprache eigenthümlichen Gesetze unerläß— 
lich ist. 
Die Vermittelung derselben hat, außer durch Einübung und feste Einprägung, in 
den unteren Klassen durch stetes Bedachtnehmen auf die Weckung des Sprachgefühls, in 
den mittleren und oberen durch geschickte Behandlung gut ausgewählter Lectüre zu 
geschehen. 
In Bezug auf das Lesen classischer Werke ist an dem Grundsatze festzuhalten, daß 
bei der Erläuterung der Dichtungen des eigenen Volkes das philologische Interesse an 
dem Gegenstande durchaus der ästhetischen Behandlung weichen muß. 
Es ist daher, insbesondere bei der Lectüre der dramatischen Litteratur, ein aus dem 
Lesen der fremden Classiker herüber genommenes, Zeit und Interesse raubendes, das 
Ganze zerpflückendes Lesen und Erklären der Stücke von Satz zu Satz zu vermeiden, das 
Stück vielmehr partienweise zur vorbereitenden Privatlectüre aufzugeben und nur an den 
schwierigsten Stellen im Einzelnen zu erläutern, vorzugsweise aber die Einführung in 
den Geist des Stücks zur Aufgabe des Unterrichts zu machen. 
Das Memoriren umfänglicher Gedichte ist zu vermeiden. 
§ 10. Sexta: Vertheilung 
4 Stunden wöchentlich. i 
Uebung der Lesefertigkeit. 
Wiedererzählen von Gelesenem oder von mündlich Vorerzähltem. Rercitation kleiner 
Gedichte und kurzer prosaischer Abschnitte aus dem Lesebuche. 
Wortarten und Wörterklassen; Declination und Conjugation, ausgenommen die 
Schwankungen; Gebrauch der wichtigsten Conjunctionen; Lehre vom einfachen Satze im 
Anschluß an die prosaische Lectüre. 
Einübung der Orthographie und der Hauptregeln der Interpunction. 
Wöchentlich eine schriftliche Uebung: abwechselnd ein Aufsatz (Wiedergabe von Er- 
zählungen, leichte Beschreibungen) oder ein Dictat. 
Quinta: 
4 Stunden wöchentlich. 
Fortsetzung der Uebungen im Lesen und Nacherzählen; die besprochenen Gedichte 
werden gelernt und vorgetragen. · 
Satzverbindung und die coordinirenden Conjunctionen; der Relativsatz; Vervoll—
	        
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