Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884. (50)

Stunden

Uebersicht.

Abweichungen
von  dem  Lehrplane.


Lectionsbücher.

—  146

rücksichtigung  der  Frequenz  der  Anstalt  und  unter  besonderer  Vernehmung  mit  dem  Turnlehrer
  der  Anordnung  des  Rectors  zu  überlassen.

Die  zweckmäßige  Ertheilung  des  Turnunterrichts  wird  von  dem  Director  der  Turnlehrer-Bildungsanstalt
  zu  Dresden  auf  Anordnung  des  Ministeriums  überwacht.

Zu  §§  44  und  45  vergleiche  noch  §  8  der  Ausführungsverordnung  vom  29.  Jannar
1877  und  §  2  der  Verordnung  vom  8.  Juli  1882.

#  46.  Für  die  Realgymnasien  ergiebt  sich  aus  dem  Vorstehenden  folgende  Stunden- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

übersicht:
#  «  :  -  s
vI.·v.EIv.  :IIIB.FIII-i—j  1113«En-4—"IB—I—4.
E  «  I  1

Religion  83  3  3  2  2  2  2  2  2
Deutsch.  4  3  3  3  3  3  3  3
Latei  .  8  8  6  6  6  5  5  5  5
Französisch  —  4  6  4  4  4  4  4  4
Englisch  —  —  —1  3  3  3.  3  3  3
Geographie  2  2  2  2  2  2  2  —  —
Geschichte  1  1  24  2  22  2  2
Rechnen  und  Mathematik  5  4  5  6  4  5  .5  5  5
Naturbeschreibung  2  2  2  22  ——  —
Physik  —  —  —  —  22  233
Chemie  —  2  2  2
Schreiben  2  11  —  —M—  —  —  —  —  —

Zeichnen  und  darstellende  6
Geometrie  ...  2  2  2  2  2  2  2  2  2
!s—WW  ——
Sa.  29  31  31  32  32  32  32  31  31

Hierüber:  -  J  s

Gesang.  222111131511
Turnen.....  .  2  2  2  2  2  2  2  2  2
Stenographie  .  .——-——  1  1  1  —  —  —

 

 

 

 

 

847.  Abweichungen  von  diesem  Lehrplane  sind  in  Betreff  der  zu  erreichenden
Endziele  gar  nicht,  in  Betreff  der  Vertheilung  des  Lehrstoffs  und  der  auf  dessen  Mit—
theilung  zu  verwendenden  Stundenzahl  nur  insoweit  gestattet,  als  es  die  verschiedene
Stärke  und  der  jeweilige  Stand  der  Klassen  zweckmäßig  erscheinen  läßt,  die  Maximalzahl
der  Unterrichtsstunden  nicht  überschritten  und  von  dem  Ministerium  für  jeden  besonderen
Fall  Genehmigung  ertheilt  wird.

648.  Zur  Kontrole  über  Einhaltung  des  Lehrplans  ist  für  jede  Klasse  ein  Lections-