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währen und durch Einführung in den Geist der deutschen Classiker den Sinn für das
Ideale erwecken und pflegen. Demnach ist in den Unterklassen der grammatische Unterricht
besonders zu betonen, während in den Oberklassen auf Uebungen im correcten Gebrauche
der Muttersprache, auf geeignete sprachbildende Behandlung guter prosaischer Lectüre und
auf eingehende Erklärung der hauptsächlichsten Werke der classischen Litteratur Gewicht
zu legen ist.
Bei der Lectüre classischer Werke ist ein Zeit und Interesse raubendes, das Ganze
zerpflückendes Lesen und Erklären von Satz zu Satz zu vermeiden, das Stück vielmehr
nur an den schwierigeren Stellen im Einzelnen zu erläutern und vor Allem das Ver-
ständniß des Ganzen in's Auge zu fassen.
Das Memoriren umfänglicher Gedichte ist zu vermeiden.
10. Klasse VI, 8 Stunden:
Uebung der Lesefertigkeit; Wiedererzählen von Gelesenem oder mündlich Vorerzähltem;
Recitation kleiner Gedichte und kurzer prosaischer Abschnitte aus dem Lesebuche.
Wortarten und Wörterklassen (mit Anwendung der lateinischen Bezeichnungen);
Declination und Conjugation, ausgenommen die Schwankungen; Gebrauch der wichtigsten
Conjunctionen; die Lehre vom einfachen Satz, im Anschluß an die prosaische Lectüre.
Einübung der Orthographie und der Hauptregeln der Interpunktion.
Wöchentlich eine schriftliche Uebung, abwechselnd ein Aufsatz (Wiedergabe von Er-
zählungen, leichten Beschreibungen) oder ein Dictat.
Klasse V, 6 Stunden:
Fortsetzung der Uebungen im Lesen und Nacherzählen; die besprochenen Gedichte
werden gelernt und vorgetragen.
Satzverbindung und die coorbinirenden Conjunctionen; der Relativsatz; die Präpo-
sitionen im Anschluß an die prosaische Lectüre.
Vervollständigung der Hauptregeln der Orthographie und Interpunktion.
Die Auswahl der Lesestücke hat hier, wie in Klasse VI, in möglichstem Anschluß an
den im geographischen und geschichtlichen Unterricht vorgetragenen Stoff zu erfolgen.
Schriftliche Uebungen wie in Klasse VI.
Klasse IV, 5 Stunden:
Lectüre und Erläuterung prosaischer und poetischer Lesestücke. Die besprochenen Ge-
dichte werden gelernt und vorgetragen; sie sind so auszuwählen, daß sie mit den in
Klasse VI und V memorirten Gedichten einen Canon der poetischen Lectüre bilden.
Satzgefüge und die subordinirenden Conjunctionen; der conjunctionale Nebensatz.
Abschluß der Regeln der Orthographie und Interpunktion.
Vertheilung
des Unterrichts-
stoffs.