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und Kartenzeichnen aus dem Gedächtniß ist namentlich in den Unterklassen Gewicht zu
legen.
Jedes Uebermaß von Gedächtnißaufgaben ist zu vermeiden; vielmehr sind diese
auf das dringend Nothwendige zu beschränken, um so die unentbehrliche Kenntniß der
wichtigsten Namen und Zahlen desto sicherer zu erreichen.
18. Klasse VI, 2 Stunden: deskethelung=
Entwickelung der geographischen Grundbegriffe an der Hand der Orts= und Heimaths- stoffe.
kunde. Sachsen in ausführlicherer, Deutschland in übersichtlicher Darstellung. Ueberblick
über Europa und das Erdganze.
Klasse V, 2 Stunden:
Erweiterung der Grundbegriffe. Die außerdeutschen Länder Europas.
Klasse IV, 2 Stunden:
Die außereuropäischen Erdtheile unter Voraussendung der nöthigen Erklärungen
aus der physischen Geographie.
Klasse III, 2 Stunden:
Deutschland, physisch und politisch, mit Hinweis auf Gewerbe und Handel.
Klasse lI, 2 Stunden:
Das außerdeutsche Europa, physisch und politisch. Repetition und Erweiterung der
mathematischen Geographie.
Klasse I, 2 Stunden:
Die außereuropäischen Welttheile in erweiterter Darstellung. Repetition des ge-
sammten Gebiets der Geographie.
19. Kenntniß der Grundlehren der mathematischen Geographie, der topischen Lehrziel.
und physischen Verhältnisse, sowie der politischen Eintheilung der Erdoberfläche, insbesondere
Mitteleuropas; Bekanntschaft mit den wichtigsten Erzeugnissen der Länder und den Welt-
verkehrswegen.
*20. Der geschichtliche Unterricht wird durch einen vorbereitenden Kursus in den Gesthichte Vor-
beiden untersten Klassen eingeleitet und in den vier übrigen Klassen systematisch betrieben. bemerkung.
Außer der in § 22 bezeichneten Lehraufgabe hat der Geschichtsunterricht noch den
besonderen Zweck, die Liebe zum Vaterlande zu wecken und zu pflegen.
Wegen der Vermeidung zu vieler Gedächtnißaufgaben gilt dasselbe wie in § 17,
Absatz 3.
1884. 11