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Nr. 52. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebs auf der Mülsengrundbahn betreffend;
vom 28. October 1885.
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Mülsengrundbahn von
Station Mosel der Linie Dresden-Werdau nach Ortmannsdorf
am 1. November laufenden Jahres
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
An dieser Sekundäreisenbahn befinden sich außer der Anschlußstation Mosel und
der Endstation Ortmannsdorf die Haltestellen für Personen= und Güterverkehr
Thurm, Stangendorf, Mülsen St. Micheln, Mülsen St. Jacob und Mülsen
St. Niclas, sowie die Haltestellen für Personenverkehr Wulm und Niedermülsen.
Die Leitung des Betriebs der genannten Sekundäreisenbahn erfolgt durch die
Generaldirection der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen
wird; dagegen verbleibt die Erledigung der auf die Bauangelegenheiten und die Regelung
der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke
bis auf Weiteres noch dem Commissar für Staatseisenbahnbau, Finanzassessor
Dr. Schelcher.
Dresden, den 28. October 1885.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Miller.
Nr. 53. Verordnung,
die Abtretung von Grundeigenthum zur Erbauung der nachgedachten Eisenbahn
betreffend;
vom 24. October 1885.
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der ständischen Schrift vom 26. März
1884, nach welcher die Ermächtigung zu Erbauung einer normalspurigen Sekundär—
eisenbahn von Schönberg nach Schleiz auf gemeinschaftliche Kosten des Königlich Säch—
sischen und des Fürstlich Reußischen jüngerer Linie Staatsfiskus ertheilt worden ist, wird
von dem Ministerium des Innern bezüglich der im diesseitigen Staatsgebiete gelegenen