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Geseh- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
14. Stück vom Jahre 1885.
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Juhalt: Nr. 60. Bekanntmachung, eine Anleihe der Actiengesellschaft „Vereinigte Radeberger Glashütten“ in
Radeberg betr. S. 139. — Nr. 61. Verordnung, die Mitwirkung der Polizei= und Gemeindebehörden bei
Ausübung der militärischen Kontrole 2c. betr. S. 140. — Nr. 62. Bekanntmachung, die Vereinbarung
zwischen Sachsen und Bayern, die gegenseitige Verzichtleistung auf die fernere Vergütung der für Einlieferung
von Deserteuren rc. festgesetzten Prämien betr. S. 147. — Nr. 63. Verordnung, eine Ergänzungswahl
für die II. Kammer betr. S. 147. — Nr. 64. Bekanntmachung, die Ausschließung von Bahnpolizei-
beamten vom Schöffen= und Geschworenendienste betr. S. 148. — Nr. 65. Bekanntmachung, den Land-
tagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden betr. S. 149. — Nr. 66. Gesetz, die provisorische Fort-
erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1886 betr. S. 150. — Nr. 67. Bekanntmachung, eine
Anleihe der Actiengesellschaft König Friedrich August Hütte in Gittersee betr. S. 151.
Nr. 60. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Actiengesellschaft „Vereinigte Radeberger Glashütten (vormals
Wilhelm Rönsch und Gebrüder Hirsch)“ in Radeberg betreffend;
vom 11. November 1885.
Der Actiengesellschaft „Vereinigte Radeberger Glashütten (vormals Wilhelm Rönsch
und Gebrüder Hirsch)“ in Radeberg ist behufs Aufnahme einer Anleihe in Höhe von
Drei Hundert Tausend Mark (300000 Mark) Genehmigung zur Ausgabe von auf den
Inhaber lautenden mit Fünf vom Hundert jährlich zu verzinsenden und planmäßig vom
Jahre 1887 an bis zum Jahre 1923 auszuloosenden 600 Schuldscheinen im Nominal-
betrage von je 500 Mark sammt Zinsleisten und Zinsscheinen nach Maßgabe der vor-
gelegten Hauptschuldverschreibung sammt Tilgungsplan ertheilt worden.
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 11. November 1885.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Nostitz-Wallwitz. Frhr. v. Könneritz.
Müller.
Ausgegeben zu Dresden den 31. December 1885. 25