Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

— 46 — 
Nr. 16. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs auf der Eisenbahnstrecke Bienenmühle-Moldau 
(Landesgrenze) betreffend; 
vom 11. Mai 1885. 
Dee Finanz-Ministerium hat beschlossen, die Eisenbahnstrecke Bienenmühle-Moldau, 
welche an die Strecke Klostergrab-Moldau der Prag-Duxer Eisenbahn anschließt, 
am 18. Mai laufenden Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Auf dieser Strecke befinden sich außer den Anschluß-Stationen Bienenmühle und 
Moldau die Haltestelle für Personenverkehr Rechenberg und die Haltestellen für Per- 
sonen= und Güterverkehr Holzhau und Hermsdorf-Rehefeld, welche jedoch zunächst 
auch nur für den Personenverkehr eröffnet werden, während die Eröffnung des Güter- 
verkehrs zu einem später noch bekannt zu machenden Termine vorbehalten bleibt. 
Die Leitung des Betriebs auf der gedachten Eisenbahnstrecke erfolgt durch die General- 
Direction der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird; 
auch verbleibt derselben die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die Regelung 
der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke. 
Dresden, den 11. Mai 1885. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Könneritz. 
Milller. 
  
Nr. 17. Verordnung, 
die Stiftung eines Ehrenzeichens für Mitglieder der Feuerwehren betreffend; 
vom 11. Mai 1885. 
Wan, Albert, von GOTESs Gnaden Koönig von Sachsen 
2. 20. 2. 
haben Uns bewogen gefunden, in Anerkennung der Verdienste, welche sich die im Lande 
bestehenden Feuerwehren um das Feuerlöschwesen erworben haben, ein Ehrenzeichen für 
Mitglieder derselben zu stiften und verordnen zu diesem Zwecke wie folgt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.