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Nr. 16. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebs auf der Eisenbahnstrecke Bienenmühle-Moldau
(Landesgrenze) betreffend;
vom 11. Mai 1885.
Dee Finanz-Ministerium hat beschlossen, die Eisenbahnstrecke Bienenmühle-Moldau,
welche an die Strecke Klostergrab-Moldau der Prag-Duxer Eisenbahn anschließt,
am 18. Mai laufenden Jahres
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
Auf dieser Strecke befinden sich außer den Anschluß-Stationen Bienenmühle und
Moldau die Haltestelle für Personenverkehr Rechenberg und die Haltestellen für Per-
sonen= und Güterverkehr Holzhau und Hermsdorf-Rehefeld, welche jedoch zunächst
auch nur für den Personenverkehr eröffnet werden, während die Eröffnung des Güter-
verkehrs zu einem später noch bekannt zu machenden Termine vorbehalten bleibt.
Die Leitung des Betriebs auf der gedachten Eisenbahnstrecke erfolgt durch die General-
Direction der Staatseisenbahnen, welche die Tarife und Fahrpläne bekannt machen wird;
auch verbleibt derselben die Erledigung der auf Bauangelegenheiten und die Regelung
der auf Besitzverhältnisse sich beziehenden Geschäfte im Bereiche der neuen Bahnstrecke.
Dresden, den 11. Mai 1885.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Könneritz.
Milller.
Nr. 17. Verordnung,
die Stiftung eines Ehrenzeichens für Mitglieder der Feuerwehren betreffend;
vom 11. Mai 1885.
Wan, Albert, von GOTESs Gnaden Koönig von Sachsen
2. 20. 2.
haben Uns bewogen gefunden, in Anerkennung der Verdienste, welche sich die im Lande
bestehenden Feuerwehren um das Feuerlöschwesen erworben haben, ein Ehrenzeichen für
Mitglieder derselben zu stiften und verordnen zu diesem Zwecke wie folgt: