Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

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für  den  2.  städtischen  Wahlkreis
den  Regierungsrath  von  Döring  zu  Bautzen,
für  den  11.  städtischen  Wahlkreis
den  Bürgermeister  Walter  zu  Grimma,
für  den  12.  städtischen  Wahlkreis
den  Bürgermeister  Heinrich  zu  Borna,
für  den  15.  städtischen  Wahlkreis
den  Regierungsrath  Starke  zu  Zwickau,
für  den  1  8.  städtischen  Wahlkreis
den  Regierungsrath  Ficker  daselbst,
für  den  19.  städtischen  Wahlkreis
den  Regierungsrath  Dietzel  daselbst,
für  den  20.  städtischen  Wahlkreis
den  Bürgermeister  Speck  zu  Neustädtel,
für  den  21.  städtischen  Wahlkreis
den  Amtshauptmann  Freiherrn  von  Welck  zu  Plauen,
für  den  23.  städtischen  Wahlkreis
den  Oberbürgermeister  Kuntze  zu  Plauen,
für  den  24.  städtischen  Wahlkreis
den  Amtshauptmann  Dr.  Haberkorn  zu  Oelsnitz,
für  den  7.  Wahlkreis  des  platten  Landes
den  Amtshauptmann  Dr.  von  Boxberg  zu  Bautzen,
für  den  8.  Wahlkreis  des  platten  Landes
den  Amtshauptmann  von  Zezschwitz  zu  Kamenz,
für  den  10.  Wahlkreis  des  platten  Landes
den  Amtshauptmann  von  Metzsch  zu  Dresden-Neustadt,
für  den  11.  Wahlkreis  des  platten  Landes
den  Amtshauptmann  Le  Maistre  zu  Pirna,
für  den  13.  Wahlkreis  des  platten  Landes
den  Regierungsassessor  von  Einsiedel  zu  Dippoldiswalde,
für  den  16.  Wahlkreis  des  platten  Landes
den  Amtshauptmann  Dr.  Schmidt  zu  Dresden-Altstadt,
für  den  17.  Wahlkreis  des  platten  Landes
den  Amtshauptmann  von  Bosse  zu  Meißen,
für  den  18.  Wahlkreis  des  platten  Landes
den  Regierungsassessor  Gilbert  daselbst,