Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885. (51)

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& 4. Bei dem Baue der gedachten Sekundäreisenbahn mit Zweigbahn werden nach 
Maßgabe der genehmigten Detailpläne die Fluren 
Zschopau, 
Staatsforstrevier Dittersdorf, 
Lehnhaus Porschendorf, 
Griesbach, 
Weißbach, 
Venusberg 
und 
Gelenau 
betroffen. 
Dresden, am 24. August 1885. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
v. Einsiedel. . 
Gersdorf. 
  
Nr. 34. Bekanntmachung, 
die Vornahme einer Ergänzungswahl für die l. Kammer der Ständeversammlung 
betreffend; 
vom 25. August 1885. 
Nachdem eine der in § 63 unter Nr. 13 der Verfassungsurkunde in Verbindung mit 
Punkt III des Gesetzes, einige Abänderungen der Verfassungsurkunde 2c. betreffend, vom 
3. December 1868, bezeichneten Stellen der ersten Kammer in der Oberlausitz in Folge 
Ablebens des zeitherigen Inhabers zur Erledigung gekommen ist, so ist von den Bethei- 
ligten eine Neuwahl zu bewirken. 
Es wird daher die baldige Vornahme der letzteren unter Bezugnahme auf die an 
den Landesältesten der Oberlausitz deshalb ergehende Verordnung hiermit angeordnet. 
Dresden, am 25. August 1885. 
Ministerium des Innern. 
v. Nostitz-Wallwitz. Paulig.
	        
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